L 3111 Radweg in Viernheim: Verfahren klärt Grundstücksgrenzen und Rechte
- Wo ein neuer Radweg geplant ist, klärt ein Verfahren jetzt, welche Grundstücke und Rechte im Bereich betroffen sind.
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Viernheim. Rund um den geplanten Radweg an der L 3111 startet ein offizielles Verfahren, das Grundstücksgrenzen und Rechte im betroffenen Bereich rechtlich ordnen soll. Für Eigentümerinnen und Eigentümer und alle, die dort Rechte an Grundstücken haben, kann das jetzt wichtig werden, weil Fristen laufen und für bestimmte Schritte eine Genehmigung nötig ist.
Wie das Amt für Bodenmanagement Heppenheim mitteilt, leitet es auf Veranlassung von Hessen Mobil ein Grenzbereinigungsverfahren für das Verfahrensgebiet „L 3111 Radweg“ ein. Betroffen sind in der Gemeinde Viernheim, Gemarkung Viernheim, Flurstücke in den Fluren 17, 38, 39, 40 und 41.
Welche Fristen jetzt gelten
Wer Rechte hat, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, soll diese innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim anmelden. Das Amt weist darauf hin, dass später angemeldete Rechte dazu führen können, dass bisherige Verhandlungen und Festsetzungen gegen die Berechtigten gelten.
Außerdem gilt im Verfahrensgebiet eine Verfügungssperre. Von der Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses bis zur Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Grenzbereinigungsplanes dürfen Grundstücke nur mit schriftlicher Genehmigung des Amtes geteilt werden. Das gilt auch für Verfügungen über ein Grundstück und über Rechte an einem Grundstück.
Das Amt nennt auch ein Betretungsrecht. Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte müssen demnach dulden, dass Beauftragte der Behörde zur Vorbereitung und Durchführung der Grenzbereinigung Grundstücke betreten und dort erforderliche Arbeiten ausführen.
Gegen den Einleitungsbeschluss können Betroffene innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung Widerspruch erheben. Der Widerspruch muss beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim, schriftlich oder zur Niederschrift eingehen.
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |