Landtagswahl 2021 – Bereits zahlreiche Anträge gestellt
Es zeichnet sich eine hohe Nachfrage nach der Briefwahl ab

Die Briefwahl ist dieses Jahr sehr beliebt. Mit einem Wegweiser für die Briefwahl wird genau erläutert, was wie zu machen ist.  Foto: Böhmer
  • Die Briefwahl ist dieses Jahr sehr beliebt. Mit einem Wegweiser für die Briefwahl wird genau erläutert, was wie zu machen ist. Foto: Böhmer
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Frankenthal. Dieses Jahr wird ein Super-Wahljahr! Jetzt im März die Landtagswahlen, im September die Bundestagswahlen. Doch aufgrund der Corona Pandemie machen sich viele Menschen Gedanken, ob sie in ein Wahllokal gehen sollen. Eine gute Alternative ist die Briefwahl, auch wenn in den Wahllokalen Hygienekonzepte greifen und eine größtmögliche Sicherheit hergestellt werden soll. Dieses Jahr ist die Briefwahl besonders gefragt. Schon jetzt sind zahlreiche Anträge eingegangen. Wir erklären noch mal kurz, wie’s geht.

Briefwahl in Frankenthal

Seit dem Start der digitalen Registrierung am 11. Februar und der Öffnung des Briefwahlbüros in der Frankenthaler Innenstadt am 15. Februar wurden insgesamt rund 3.000 Briefwahlanträge gestellt. Vor dem Hintergrund der Pandemielage mit weiterhin hohen Fallzahlen im Stadtgebiet weist die Verwaltung erneut auf die Möglichkeiten des kontaktlosen Briefwahlantrags per Post, E-Mail oder Onlineformular hin. Per E-Mail an briefwahl@frankenthal.de ist der Antrag unter Angabe von Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich. Gleiches gilt für das Online-Wahlscheinverfahren unter https://tbk.ewois.de/ IWS/startini.do?mb=204. Mit dem auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann die Briefwahl auch per Post beantragt werden.

Keine Benachrichtigung erhalten? Dann melden!

Alle 32.647 Wahlberechtigten sollten bis spätestens Montag, 21. Februar, ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Wer stimmberechtigt ist, aber keine Benachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich unter 06233 6677447 mit dem Wahlbüro in Verbindung zu setzen. Alle Informationen zur Stimmberechtigung und den verschiedenen Möglichkeiten zum Antrag auf Briefwahl sind auch auf www.frankenthal.de/wahl zu finden.

Briefwahl – So funktioniert es

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, der muss einen Antrag stellen. Dies ist mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Die Briefwahlunterlagen werden nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt umgehend an die Adresse des/der Wahlberechtigten versendet. Wer sich entscheidet, die Unterlagen im Briefwahlbüro abzuholen, der hat dort auch die Möglichkeit, direkt die Briefwahl zu vollziehen.
In diesem Jahr wurde es zum Schutz vor dem Coronavirus in größere Räumlichkeiten verlegt und befindet sich erstmals in der Fußgängerzone, Speyerer Straße 16, im ehemaligen Schuhhaus Dielmann. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich, allerdings ist aufgrund der umfangreichen Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten zu rechnen. Eine Temperaturmessung am Eingang, die Erfassung der Personalien, sowie das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung sind zwingend erforderlich. Um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, wird dringend empfohlen vorrangig die Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail, Post oder Online-Wahlscheinverfahren zu nutzen und auf eine persönliche Vorsprache im Briefwahlbüro zu verzichten. Das Büro ist wie folgt geöffnet: Montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 12. März, ist das Briefwahlbüro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt. Wer nicht direkt vor Ort die Briefwahl durchführt, der sollte dafür sorgen, dass der Wahlbrief bis spätestens Sonntag, 14. März, 18 Uhr im Rathaus vorliegt. Wer die Briefwahlunterlagen erhält, der findet dort eine genaue Anleitung wie die Dokumente auszufüllen sind. Neben einer eidesstattlichen Erklärung, die separat unterschrieben werden muss und nicht in den Briefumschlag mit dem Wahlzettel gehört, muss der Wahlzettel korrekt ausgefüllt werden. Man hat zwei Stimmen. Im Anschluss wird der Wahlzettel in den kleineren Briefumschlag gepackt und zugeklebt. Dieser Briefumschlag (mit Stimmzettel) und die Erklärung werden in den größeren Umschlag (rot) gepackt. Im Anschluss kann dieser entweder im Wahlamt abgegeben oder - innerhalb Deutschlands - unentgeltlich per Post verschickt werden. gib/ps

Autor:

Gisela Böhmer aus Frankenthal

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