Ab 1. Mai nur noch digitale Passbilder: Übergangsfrist bis 31. Juli
Kaiserslautern. Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nach den pass- und personalausweisrechtlichen Vorschriften für Personalausweis- und Passanträge nur noch digitale Passbilder verwendet werden. Diese müssen entweder in den Passbehörden an entsprechenden Foto-Aufnahmegeräte angefertigt oder von Fotografen aufgenommen und medienbruchfrei in einer zertifizierten Cloud an die Passbehörden übermittelt worden sein. Das gilt bei der Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses im Bürgercenter...