Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Totschlags nach tödlicher Messerattacke
- Nunmehr hat die Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden
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Donnersbergkreis. Am 12. Juni 2025 war eine 55-jährige Frau im Hof ihres Anwesens in Unkenbach getötet worden. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft in Kaiserlautern haben ihre Ermittlungen hierzu abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage wegen Totschlags gegen einen 19-Jährigen erhoben, zur Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern.
Aufgrund des Ergebnisses der Ermittlungen wirft die Staatsanwaltschaft dem 19-Jährigen vor, am 12.06.2025 eine 55-jährige Frau zu Boden geschlagen und dort mit mehreren Messerstichen in den Oberkörper erstochen zu haben. Die Frau verstarb noch am Tatort. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen suchte der 19-Jährige gegen 20 Uhr den zur Straße offenen Hof des Anwesens der 55-Jährigen auf und betrat durch die geöffnete Haustür den Flur, entgegen einer gerichtlichen Verpflichtung, dieses Grundstück nicht zu betreten, außer mit Zustimmung der 55-Jährigen. Diese hatte keine solche Zustimmung erteilt.
Als sie in ihrem Flur auf den 19-Jährigen traf, forderte sie ihn auf, das Grundstück zu verlassen, und ging ihm Richtung Ausgang voraus. Der 19-Jährige griff sie im Hof mit einem Tritt in den Rücken und einen Faustschlag gegen den Kopf an. Danach stach er nach dem Ergebnis der Ermittlungen auf die am Boden liegende Frau ein.
Zum Motiv der vorgeworfenen Tat haben die Ermittlungen Folgendes ergeben: Der 19-Jährige hatte mit der 14-jährigen Tochter der Frau eine freundschaftliche, keine partnerschaftliche, Beziehung unterhalten. Im Februar 2025 kam es zum endgültigen Bruch, den der 19-Jährige aber nicht akzeptieren wollte. So war Gegenstand einer Anklage der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern gegen den 19-Jährigen der Vorwurf, die 14-jährige im Februar 2025 beleidigt und bedroht zu haben.
In der Folge stellte die 55-Jährige gegen den 19-Jährigen einen Antrag auf Erlass einer Gewaltschutzverfügung. Der 19-Jährige verpflichtete sich darauf im März 2025 in einem Vergleich vor dem Familiengericht des Amtsgerichts Rockenhausen, das Hausgrundstück, auf dem die 55-Jährige mit ihrer Tochter lebte, nicht ohne ihre Zustimmung zu betreten. Die Staatsanwaltschaft geht nach dem Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass der 19-Jährige in seiner Vorstellung die Mutter der 14-Jährigen für das Scheitern der Freundschaft verantwortlich machte. Einschränkungen der Schuldfähigkeit haben die Ermittlungen aber nicht ergeben.
Die 19-Jährige hat Angaben zur Sache gemacht und den äußeren Geschehensablauf der Tat im Wesentlichen eingeräumt, einen entsprechenden Tatplan aber bestritten. Nunmehr hat die Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Der 19-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft. Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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