Produktsicherheit nicht gewährleistet: Zoll zieht Gerät aus dem Verkehr
Einpersonen-Sauna sichergestellt

Foto: Zoll

Region. Ein Klick im Internet und die mobile Saunakabine mit Infrarot zur vermeintlichen Gesundheitsförderung ist bestellt. Eine Frau aus dem Raum Pforzheim musste nun feststellen, dass dies auch unangenehme Folgen haben kann. Dass das Gerät doch nicht im heimischen Wohnzimmer landete und somit der Verbraucher geschützt wurde, lag am Zoll. Dieser überprüft im Rahmen seiner Aufgaben bei Elektrogeräten die Produktsicherheit.

Im vorliegenden Fall stellten die Zöllner des Zollamts Pforzheim fest, dass die Infrarot-Sauna, die aus China versandt wurde, keine in der EU erforderliche "CE-Kennzeichnung" hatte. Ebenso fehlten Warn- oder Sicherheitshinweise sowie eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache was zur Folge hatte, dass die zuständige Marktüberwachungsbehörde die bestellte Ware nicht freigegeben hat. „Der Kabelanschluss war ohne jeglichen Schutz, somit kann die Handhabung für den Benutzer lebensgefährlich werden“, so Matthias Götz, Leiter des Zollamts.

Die Ware ging zurück nach China, manchmal wird sie auch unter zollamtlicher Überwachung vernichtet. „Um Ärger beim Zoll und eventuelle Kosten zu vermeiden, können wir nur raten sich vor der Bestellung genauestens beim Hersteller oder Versender zu informieren, ob die Vorschriften alle eingehalten sind", so Götz weiter. Die Einführerin hat nun das Nachsehen und muss schauen, dass sie ihr Geld wieder zurückbekommt.

Informationen zum Thema finden Sie unter www.zoll.de oder in der kostenlosen App "Zoll und Post".

Autor:

Jürgen Therm aus Karlsruhe

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