Nach Dachstuhlbrand in Hirschhorn: Ermittler halten ungewöhnliche Brandursache für möglich

Bei der Suche nach der Brandursache für das Feuer am Dachstuhl stießen die Ermittler auf eine ungewöhnliche Möglichkeit: Sonnenlicht könnte durch Dekorations- oder Kristallglas gebündelt und dadurch das Feuer ausgelöst worden sein. | Foto: Feuerwehr Olsbrücken
  • Bei der Suche nach der Brandursache für das Feuer am Dachstuhl stießen die Ermittler auf eine ungewöhnliche Möglichkeit: Sonnenlicht könnte durch Dekorations- oder Kristallglas gebündelt und dadurch das Feuer ausgelöst worden sein.
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Kreis Kaiserslautern. Nach dem Brand am 2. August in Hirschhorn hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern das Verfahren eingestellt. Eine Straftat ist nach Abschluss der Ermittlungen nicht nachweisbar. Bei der Suche nach der Brandursache stießen die Ermittler allerdings auf eine ungewöhnliche Möglichkeit: Sonnenlicht könnte durch Dekorations- oder Kristallglas gebündelt und dadurch das Feuer ausgelöst worden sein.

Wie die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mitteilt, brach der Brand nach den Erkenntnissen eines Brandsachverständigen auf dem Balkon der Dachgeschosswohnung aus. Als Ausgangspunkt wurde der Bereich einer dort stehenden Rattan-Couchgarnitur festgestellt.

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Technischer Defekt ausgeschlossen

Ein technischer Defekt konnte nach Angaben der Staatsanwaltschaft ausgeschlossen werden. Was das Feuer tatsächlich ausgelöst hat, ließ sich allerdings nicht sicher feststellen.

Als mögliche Ursache nennt der Brandsachverständige die extreme Sonneneinstrahlung um die Mittagszeit des 2. August. Demnach könnte ein sogenannter Brennglas- beziehungsweise Prismeneffekt entstanden sein: Auf dem Balkon befindliche Dekorationsgläser oder Gegenstände aus Kristallglas könnten das einfallende Sonnenlicht gebündelt und so den Brand verursacht haben.

Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein

Ob es tatsächlich so zu dem Feuer kam, konnte nicht abschließend geklärt werden. Sollte der beschriebene Effekt die Ursache gewesen sein, wäre dies nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft für die Bewohner nicht vorhersehbar gewesen. Nach Abschluss der Ermittlungen stellte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern das Verfahren deshalb ein. Eine Straftat ist nicht nachweisbar.

Autor:

Ralf Vester aus Kaiserslautern

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