Smart-Meter-Briefe in Neustadt: Was Haushalte jetzt wissen sollten
- Viele Haushalte erhalten derzeit Briefe zum Einbau intelligenter Stromzähler. (Symbolbild)
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Neustadt. Wer in diesen Tagen Post zum Einbau eines Smart Meters bekommt, muss nicht automatisch sofort handeln. Die Stadtwerke Neustadt weisen darauf hin, dass derzeit viele Haushalte Werbeschreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern erhalten.
Diese Schreiben vermitteln laut Stadtwerken teils einen kurzfristigen Handlungsbedarf. Tatsächlich handelt es sich nach Angaben des Unternehmens um Angebote gewerblicher Messstellenbetreiber. Mit diesen Unternehmen stehen die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH nach eigener Aussage in keiner geschäftlichen oder vertraglichen Beziehung.
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Versorgungsgebiet informieren die Stadtwerke betroffene Haushalte direkt oder über den Dienstleister Enwas, wenn ein gesetzlich erforderlicher Zählerwechsel ansteht. Aktuell verschickt Enwas Terminanschreiben zum Zählerwechsel.
Wann ein Smart Meter Pflicht ist
Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems besteht derzeit nach Angaben der Stadtwerke nur in bestimmten Fällen. Das gilt bei Haushalten mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 kWh, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, die ab Mittwoch, 1. Januar in Betrieb genommen wurden, sowie bei Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik mit mehr als 7 kW Leistung.
Für alle anderen Haushalte gibt es aktuell keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau eines Smart Meters. Der Erhalt eines Werbeschreibens bedeutet also nicht automatisch, dass ein verpflichtender Zählerwechsel bevorsteht.
Die Stadtwerke raten dazu, sich nicht durch angeblich kostenlose Angebote oder zeitlich befristete Aktionen unter Druck setzen zu lassen. Für den Messstellenbetrieb gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Beim regulären Einbau durch die Stadtwerke entstehen nach Unternehmensangaben keine zusätzlichen Installationskosten.
Wer ein Vertragsangebot bekommt, sollte Leistungen, mögliche Laufzeiten und anfallende Kosten genau prüfen. Bei Fragen zum Zähler, zum Smart-Meter-Rollout oder zu erhaltenen Angeboten können sich Kundinnen und Kunden an den Kundenservice der Stadtwerke wenden. Unabhängige Informationen bietet auch die Bundesnetzagentur unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Metering/start.html.
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |