Vogelgrippe bei einem Höckerschwan in Ludwigshafen nachgewiesen

- Es besteht erhöhte Ansteckungsgefahr für Haus- und Nutzgeflügelbestände / Huhn Symbolbild
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Ludwigshafen. Im Zuständigkeitsbereich des Veterinäramts der Kreisverwaltung ist ein Fall der Aviären Influenza (Vogelgrippe) bei einem verstorbenen Höckerschwan nachgewiesen worden. Das Tier wurde in den vergangenen Tagen am Ufer des Willersinnweihers im Ludwigshafener Stadtteil Friesenheim gefunden. Daraufhin wurde eine Untersuchung im Landesuntersuchungsamt Koblenz veranlasst, bei der das Virus der Aviären Influenza nachgewiesen wurde. Der Befund wurde im nationalen Referenzlabor im Friedrich-Löffler-Institut bestätigt, wobei der Subtyp H2N3 diagnostiziert wurde.
Die zuständigen Amtstierärzte stehen mit der örtlichen Jägerschaft, Geflügelhaltern sowie den zuständigen Landesbehörden in engem Kontakt, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Bislang sind keine weiteren Funde von toten Wildvögeln gemeldet worden.
Wichtige Informationen und Hinweise
- Die Vogelgrippe kann auch den Menschen befallen, deshalb sollte unbedingt Abstand zu toten oder geschwächten Wildvögel gewahrt werden. Sofern ein entsprechender Abstand eingehalten wird, besteht keine Ansteckungsgefahr.
- Hunde sollten in Ufer- und Feuchtgebieten angeleint werden, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
- Es besteht erhöhte Ansteckungsgefahr für Haus- und Nutzgeflügelbestände; damit verbunden sind hohe wirtschaftliche Schäden, die durch tierseuchenrechtliche Maßnahmen entstehen können.
- Geflügelhalter müssen ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt unter Angabe der Kontaktdaten und der Bestands anzeigen, falls dies bisher noch nicht geschehen ist.
- Wildvögel-Funde sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden, idealerweise unter Angabe der Georeferenzdaten des Fundortes.
- Geflügelhalter werden dringend gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verstärken (zum Beispiel Schutz vor Wildvögeln an Futter und Wasser, getrennte Kleidung beim Betreten der Geflügelhaltung, Desinfektionsmaßnahmen).
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis ist unter der Telefonnummer 0621 5909-7640 oder per E-Mail an veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. red
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
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