OB-Wahl: Stichwahl zwischen Klaus Blettner und Jens Gotter im Oktober

Foto: Ulrike Leone/Pixabay

Ludwigshafen. In seiner Sitzung am Montag, 22. September, hat der Wahlausschuss unter Vorsitz von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck das vorläufige amtliche Endergebnis der OB-Wahl vom gestrigen Wahlsonntag, 21. September, bestätigt. Das amtliche Endergebnis der Wahl vom 21. September lautet damit wie folgt: Dr. Klaus Blettner (CDU/FWG) 41,18 Prozent, Jens Peter Gotter (SPD) 35,51 Prozent, Michaela Schneider-Wettstein (VOLT) 7,60 Prozent und Martin Wegner (Einzelkandidat) 15,71 Prozent.

Nachdem bei der Wahl am 21. September also kein*e Kandidat*in die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat, findet am Sonntag, 12. Oktober, eine Stichwahl statt. In die Stichwahl kommen die beiden Kandidaten, die am 21. September die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Dies sind Dr. Klaus Blettner (CDU/FWG) und Jens Peter Gotter (SPD). Alle Wahlergebnisse finden Interessierte auf www.ludwigshafen.de.

Die Wahllokale und Stimmbezirke der Stichwahl am 12. Oktober finden Wahlberechtigte auf ihren Wahlbenachrichtigungen. Es gilt weiterhin die Wahlbenachrichtigung für die Wahl am 21. September. Es gibt also keine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl. Am Wahlsonntag, 12. Oktober, sind die Wahllokale in den Stadtteilen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Auch wer keine Wahlbenachrichtigung mehr hat, kann an der Stichwahl am 12. Oktober im Wahllokal teilnehmen. Wahlberechtigte müssen dem Wahlvorstand ein gültiges Ausweisdokument, also einen Personalausweis oder Reisepass, vorlegen.

Wähler*innen, die Briefwahl für die Wahl am 21. September online beantragt haben, erhalten automatisch auch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Auch wer bereits über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder per
E-Mail Briefwahl für eine mögliche Stichwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen automatisch.

Alle anderen Wahlberechtigten können die Briefwahlunterlagen entweder online auf www.ludwigshafen.de, direkt über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder per Post, per E-Mail oder Telefax anfordern beziehungsweise im Briefwahlbüro im Pfalzbau, Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a, abholen. Auch wer bei der Wahl am 21. September im Wahllokal gewählt hat, kann Briefwahl für die Stichwahl beantragen.

Bei einer Antragstellung per Brief, E-Mail oder Fax müssen Vor- und Familienname, Geburtsdatum sowie die vollständige Meldeadresse angegeben werden. Falls die Briefwahlunterlagen nicht an die Meldeadresse, sondern an eine abweichende Anschrift geschickt werden sollen, muss auch diese abweichende Anschrift angegeben werden.

Briefwahlanträge online ab 23. September möglich

Die Online-Antragstellung für die Briefwahl zur OB-Stichwahl beginnt am Dienstag, 23. September, und endet am Dienstag, 7. Oktober 2025, 12 Uhr.

Das Briefwahlbüro im Pfalzbau ist ab Montag, 29. September geöffnet und zwar: montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, montags bis mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 13 bis 18 Uhr. Am Tag der deutschen Einheit, Freitag, 3. Oktober, bleibt das Briefwahlbüro geschlossen. Am Freitag vor der Stichwahl, also am 10. Oktober 2025, ist das Briefwahlbüro von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Dort kann auch direkt vor Ort gewählt werden. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro endet am Freitag, 10. Oktober 2025, um 18 Uhr. Nur Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Sonntag der Stichwahl, 12. Oktober 2025, bis 15 Uhr im Briefwahlbüro im Pfalzbau, Kaiser-Wilhelm-Straße 39a, stellen.

Wähler*innen sollten bei der Antragstellung grundsätzlich einplanen, dass Wahlbriefe, die per Post an die Stadtverwaltung zurückgeschickt werden, eine gewisse Zeit benötigen, bis sie beim Wahlamt ankommen.

Wichtiger Hinweis: Anders als bei der Bundestagswahl im Februar können Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, ausschließlich per Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist, am Wahlsonntag mit dem Wahlschein im Wahllokal zu wählen. In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag außerdem keine Briefwahlunter-lagen angenommen. Auch in den Büros der Ortsvorsteher*innen in den Stadtteilen dürfen Briefwahlunterlagen kurz vor dem Tag der Stichwahl und am Wahlsonntag nicht entgegengenommen werden.

Alle Informationen rund um die Stichwahl finden Interessierte auf der Homepage der Stadt, www.ludwigshafen.de. jg/red

Autor:

Julia Glöckner aus Ludwigshafen

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