Viele Hintergründe unklar: Kripo untersucht tödlichen Angriff auf Ehefrau
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Ludwigshafen. Nachdem ein 39-Jähriger seine Ehefrau am 2. November mit mehreren Messerstichen tötete, haben Kripo und Staatsanwaltschaft die Ermittlungsarbeit aufgenommen.
Am 3. November verhängte der Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft U-Haft gegen den 29-Jährigen. Als Angabe des Haftgrunds wurde Totschlag genannt. Die Ermittlungen sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Die rechtliche Bewertung des Tatvorwurfs wird immer wieder erneut überprüft, wie die Staatsanwaltschaft heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit der Kripo bekanntgab.
Eine abschließende Bewertung kann erst nach Abschluss der Ermittlungen vorgenommen werden.
Nach bisherigem Ermittlungsstand hatte der 39-Jährige seine Ehefrau im gemeinsamen Wohnzimmer angegriffen und mit mehreren Messerstichen getötet. Wie die Beziehung zwischen dem Tatverdächtigen und seiner Frau vorher war und ob dem Angriff ein Streit vorausging, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt und Teil der noch laufenden Ermittlungen. Dazu werden verschiedene Zeugen vernommen und kriminaltechnisch gesicherte Spuren sowie Mobiltelefone ausgewertet.
Täter ist aktenkundig
In der Vergangenheit ist ein Verfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt zwischen den Eheleuten aktenkundig. Im Jahr 2023 hatte die Getötete ihren Ehemann angezeigt. Er habe sie damals mit einer Holzbox auf den Kopf geschlagen.
Die Bekämpfung von häuslicher Gewalt und die Verhinderung von möglichen Eskalationen ist ein Schwerpunkt polizeilicher Arbeit. Die Polizei geht in solchen Fällen wissenschaftlich fundiert vor. Dies umfasst die Einzelbefragung der Betroffenen, eine ausführliche Gefährdungseinschätzung anhand eines Fragebogens sowie die Vermittlung an Hilfs- und Beratungseinrichtungen.
Um Betroffene zu schützen, kann die Polizei zudem einen Platzverweis oder ein Näherungsverbot aussprechen oder ihn zeitlich befristet aus der Wohnung verweisen.
Im Fall aus dem Jahr 2023 ergab die Gefährdungseinschätzung eine sogenannte schwankende Gefährdung, was der niedrigsten Risikoeinschätzung entspricht. Die Polizei hatte den Ehemann für 10 Tage der Wohnung verwiesen und ein Kontakt- und Näherungsverbot angeordnet. Auch eine sogenannte Gefährderansprache war durchgeführt worden. Die Daten der Geschädigten wurden mit ihrem Einverständnis an die Interventionsstelle Ludwigshafen weitergeleitet, die mit Betroffenen von häuslicher Gewalt Kontakt aufnimmt, um sie nach einer Tat zu beraten und zu unterstützen.
Die inzwischen verstorbene Ehefrau hatte danach im Verlauf des Verfahrens geäußert, dass sie kein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung habe und auch keine Aussage bei der Polizei mache. Sie habe zwar Kontakt zur Interventionsstelle aufgenommen, aber inzwischen keinen Beratungs- und Unterstützungsbedarf mehr.
Das Strafverfahren wurde in der Folge gerichtlich eingestellt. Der Beschuldigte hatte zuvor auch einen sozialen Trainingskurs "Contra Häusliche Gewalt" abgeschlossen. Seit dieser Tat wurde der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) oder der Polizei kein weiterer Fall der häuslichen Gewalt in der Beziehung bekannt.
Die Ermittlungen dauern an. Wie die Tat einzuordnen ist und der Tatvorwurf lautet, wenn sich der Ehemann vor Gericht verantworten muss, wird sich zeigen. jg/red
Autor:Julia Glöckner aus Ludwigshafen |
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