Sachbeschädigung
Graffiti überall verteilt

Auto | Foto: Markus Göttel
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Im wahrsten Sinne "sprühte" jemand letztes Wochenende vor Begeisterung so vor sich hin und ließ die Sickingenstadt Landstuhl an seinen Werken teil haben.   
Sein " O G  -Tag", (so heißen in der Graffitiszene die Signaturen des Sprayers), hinterließ (m/w/d) dabei haufenweise auf Werbeplakaten, Häuserwänden, etlichen Stromverteilerkästen, Zigarettenautomaten und sogar auf Autos.
Von Kunst oder Verschönerung kann da keine Rede sein, eher doch von einer strafbaren Handlung, nämlich der sogenannten Sachbeschädigung.
 Im § 303 im Strafgesetzbuch kann man nachlesen:  Sachbeschädigung. (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Also handelt es sich nicht um einen neuen Graffiti-Künstler der in Landstuhl nachtaktiv sein Unwesen treibt, sondern um einen aktiven Straftäter. 
Bedenklich wenn der Täter ein junger Mensch ist und (er/sie) sich mit solch einer Eselei schon mal die Zukunft ordentlich verbaut. Bedenke man doch, wie schwer es "Vorbestrafte" haben Arbeit, geschweigende denn eine Ausbildungsstätte zu finden.
Sollte es sich aber um einen erwachsenen Menschen handeln, so kann man dieser Kreatur empfehlen, wenn er so begeistert von Lackfarbe ist,  sich zum Lackierer umschulen zu lassen oder er ist, so wie es erkennbar ist, geistig erkrankt und dann muss man ihm/ihr raten : Geh zum Psychologen und lass Dir helfen !  Die Öffentlichkeit wird es dir danken.
Gute Besserung

Autor:

Markus Göttel aus Landstuhl

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