Wichtige Änderung ab 2026: Schankerlaubnissteuer fällt weg
- SÜW erlässt Schankerlaubnissteuer: Neue Regelung ab Januar 2026
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Kreis SÜW. Ab dem 1. Januar 2026 wird im Landkreis Südliche Weinstraße keine Schankerlaubnissteuer mehr erhoben. Der Kreistag hatte diese Entscheidung am 15. Dezember einstimmig getroffen, und die öffentliche Bekanntmachung folgte zwei Tage später. Damit ist die entsprechende Satzung offiziell aufgehoben.
Die Steuer, die bislang für Betriebe mit Schankerlaubnis – also überall dort, wo Alkohol ausgeschenkt werden durfte – erhoben wurde, war zuletzt in der Kritik gestanden. Sie orientierte sich am Umsatz und der Fläche des Ausschanks und brachte dem Kreis im Fünf-Jahres-Durchschnitt zuletzt etwa 97.000 Euro jährlich ein. Der Wegfall der Steuer soll Gastronomiebetriebe entlasten, die angesichts steigender Kosten und anderer Herausforderungen unter Druck stehen.
Die Initiative zur Abschaffung der Steuer ging auf einen Antrag der CDU-Fraktion zurück, der später gemeinsam von allen Fraktionen im Kreistag getragen wurde. Wie im Antrag zusammengefasst wurde, sind Gastronomie und Weinbau zentrale Säulen der regionalen Wirtschaft und Identität. Der Beschluss unterstreicht die Bedeutung entlastender Maßnahmen für diese Bereiche.
Für Gestattungen oder Erlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 2025 erteilt wurden, wird die Steuer jedoch noch wie gewohnt abgerechnet. Ab dem neuen Jahr entfällt diese Abgabe. [red/kata]
Autor:Katharina Wirth aus Herxheim |
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