Kita: Gleisweiler-Kinder sollen in Roschbach betreut werden – das sind die Bedingungen

Wenn sich Kita-Plätze ändern, stellt sich für Familien schnell die Frage, wo das Kind künftig betreut wird und wie der Weg dorthin klappt. | Foto: Africa Studio/stock.adobe.com
  • Wenn sich Kita-Plätze ändern, stellt sich für Familien schnell die Frage, wo das Kind künftig betreut wird und wie der Weg dorthin klappt.
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Gleisweiler. Für Familien mit Kita-Kindern zeichnet sich eine große Änderung ab. Ab dem 1. August sollen neu aufgenommene Kinder aus Gleisweiler in der kommunalen Kita Roschbach betreut werden. Das hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Südliche Weinstraße beschlossen.

Die Ortsgemeinden Roschbach, Flemlingen und Gleisweiler sollen ab dem Kindergartenjahr 2027/28 einen gemeinsamen Einzugsbereich bilden. Die Verbandsgemeinde Edenkoben hatte diese Erweiterung beim Jugendamt im Namen der beteiligten Ortsgemeinden beantragt. Wie die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße mitteilt, knüpft der Ausschuss seine Zustimmung an klare Vorgaben.

Kita Roschbach muss vorher erweitert sein

Der Beschluss gilt nur unter der Voraussetzung, dass die kommunale Kindertagesstätte Roschbach bis zum Beginn des Kita-Jahres 2027/28 erweitert ist. Die Kita soll dann für bis zu 75 Plätze in Betrieb sein, die den Rechtsanspruch auf durchgängige Betreuung erfüllen.

Kinder aus Gleisweiler, die aktuell die Kindertagesstätte in Frankweiler besuchen, können ihren Platz dort bis zum Schuleintritt behalten. Für Kinder aus Gleisweiler, die ab dem 1. August neu aufgenommen werden, sieht die Bedarfsplanung Plätze in Roschbach vor.

Der Landkreis will nach eigenen Angaben weiter das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern nach den örtlichen Möglichkeiten berücksichtigen. Wenn zum Beispiel bereits ein Geschwisterkind in Frankweiler betreut wird und Eltern ein weiteres Kind ebenfalls dort anmelden möchten, soll das bei der Platzplanung berücksichtigt werden. Gleichzeitig weist der Landkreis darauf hin, dass das Platzangebot in Frankweiler derzeit nicht für alle Kinder eine durchgängige Betreuung bieten kann. Auch der gewünschte Betreuungsumfang spielt deshalb eine Rolle.

Erster Kreisbeigeordneter Georg Kern sagte in der Sitzung: „Die Gemeinderäte legen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung fest, wo und wie der Betreuungsanspruch der Kinder erfüllt werden soll beziehungsweise wohin sie die Kinder aus ihrem Ort in die Kita schicken. Es ist die Aufgabe des Jugendamts, dem Jugendhilfeausschuss entsprechend dieser örtlichen Beschlüsse einen Bedarfsplan vorzulegen, der die vor Ort gewünschten Strukturen berücksichtigt.“

Jugendamtsleiterin Hannelore Schlageter erläuterte: „Im Bereich der Kindertagesstätten ist Verantwortung eine gemeinsame Aufgabe. Der Gesetzgeber hat sie bewusst auf verschiedene Akteure verteilt – von den Ortsgemeinden über die Träger und Jugendämter bis hin zum Landesjugendamt. Jeder dieser Akteure muss seinen Beitrag leisten und seiner Verantwortung entsprechend den gesetzlich definierten Aufgaben gerecht werden.“

So funktioniert der Transport nach Roschbach

Im Ausschuss kam auch die Frage nach dem Transport der Kinder aus Gleisweiler nach Roschbach auf. Der Kreis organisiert einen Bustransport zu einer Kita immer dann, wenn mindestens fünf Kinder aus einem Ort eine Kita in einem anderen Ort besuchen und die Familien den Transport wünschen.

Eltern, die den Transport in eigener Verantwortung organisieren, können einen Kostenersatz beantragen. Der Landkreis erstattet dann Kosten in Höhe eines Deutschlandtickets. Das entspricht derzeit 63 Euro pro Monat.

Die Regelung soll auch für Kinder aus Gleisweiler gelten, die künftig nach Roschbach gehen. Wenn mindestens fünf Kinder die Kita in Roschbach besuchen und deren Familien einen Bustransport wollen, organisiert und bezahlt der Landkreis den Transport. Aktuell gibt es bereits einen vom Kreis organisierten und bezahlten Kita-Kleinbus von Gleisweiler nach Frankweiler.

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Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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