In dieser Woche wurden im Bundestag zwei Gesetzesvorhaben behandelt, mit denen nach den Plänen der Ampelregierung Geothermie-Vorhaben weniger umfangreich geprüft würden. Thomas Gebhart hat im Bundestag in seiner Rede von den Erfahrungen aus der Südpfalz berichtet und kritisiert, dass die Regierung in keiner Weise auf die Schadenregulierung in einem möglichen Schadenfall eingeht.
Aus der Bundestagsrede von Thomas Gebhart:
„Ich blicke beispielsweise auf meine Heimatregion, die Südpfalz und insgesamt den Oberrheingraben. Es gibt dort Bohrungen, und weitere Bohrungen sind angedacht und geplant. Aber es muss doch klar sein: Wenn - beispielsweise in Landau, in Herxheim, in Kandel - gebohrt werden soll, dann müssen sich die Menschen darauf verlassen können, dass erstens alles dafür getan wird, dass möglichst nichts passiert, und zweitens, dass, falls doch - trotz all der Bemühungen, dass nichts passiert - Schäden entstehen sollten, die Menschen vor Ort nicht auf diesen Schäden sitzen bleiben. Es müssen doch im Vorhinein, bevor gebohrt wird, mithilfe von Versicherungen der Unternehmen klipp und klar ausreichende Entschädigungen geregelt sein. Darauf müssen sich die Menschen schlicht und ergreifend verlassen können, daran führt überhaupt kein Weg vorbei. Das muss übrigens auch für einen Insolvenzfall geregelt sein.“ (Quelle: Plenarprotokoll der 190. Bundestagssitzung)
Er verwies in seiner Rede auch auf den Geothermie-Antrag der CDU, der dieses Jahr von der Ampelmehrheit abgelehnt wurde. Dort wurden 17 konkrete Vorschläge gemacht und neben Chancen auch die Risiken der Geothermie in den Blick genommen. So müssten die neuesten wissenschaftliche Erkenntnisse genutzt werden. Für einen Schadensfall wurde die unverzügliche, unbürokratische Entschädigung ohne Wenn und Aber gefordert (siehe Bundestagsdrucksache 20/8210).
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