Neue Führerscheine
Alten Führerschein umtauschen im Landkreis SÜW

Symbolfoto Führerschein | Foto: andibreit/pixabay

Landkreis SÜW. Im Rahmen des Führerscheinumtauschs wird nun bei der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße ein neuer Service angeboten. Ab sofort ist es möglich, dass durch die Bundesdruckerei eine Zustellung des Führerscheines direkt an die Wohnanschrift veranlasst wird. Somit ist eine erneute Vorsprache zur Abholung des neuen Führerscheines nicht mehr notwendig.„Dieses neue Angebot erleichtert die Umtauschmaßnahmen deutlich, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises als auch für die Mitarbeitenden in unserer Zulassungsstelle. Durch die neue EU-Richtlinie war ein enormes Arbeitsaufkommen zu bewerkstelligen, das jetzt etwas entzerrt werden kann, da nach der Antragsstellung vor Ort kein zweiter Termin für die Abholung erforderlich wird, sondern die Zustellung bequem per Post erfolgen kann“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Symbolfoto Führerschein | Foto: andibreit/pixabay

Voraussetzung für den Postversand

Voraussetzung für den Postversand ist aber, dass der alte Führerschein bei der Antragstellung durch eine Lochstanzung ungültig gemacht wird. Zusätzlich wird der Führerschein mit einem Aufkleber versehen, auf dem die befristete Gültigkeit des Dokuments bestätigt wird. Der alte Führerschein gilt dann bis zum Erhalt des neuen Führerscheines als Fahrberechtigung. Fahrten ins Ausland sollten allerdings erst wieder mit dem neuen Führerschein vorgenommen werden.

Für die Zustellung des Führerscheines wird neben den Antragsgebühren von 25,30 Euro bei Antragstellung eine zusätzliche Gebühr von 4,20 Euro erhoben. Eine Antragstellung ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Diese kann online unter www.suedliche-weinstrasse.de erfolgen.

Umtauschfristen

Aktuell müssen aber nur die Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 umgetauscht werden. Für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 ist die Umtauschfrist ein Jahr später. Für die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 und ab 1971 verlängert sich die Frist jeweils um ein weiteres Jahr. Für die Jahrgänge vor 1953 liegt die Umtauschfrist erst am 19. Januar 2033.

Wer bereits einen Kartenführerschein hat, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, muss unabhängig vom Geburtsjahr frühestens zum 19. Januar 2026 umstellen. Hier richten sich die Umtauschfristen nach den Ausstellungsdaten der Führerscheine.

Ausstellungsdatum:

  • 1999-2001 = Umtauschfrist: 19. Januar 2026
  • 2002-2004 = 19. Januar 2027 
  • 2005-2007 = 19. Januar 2028
  • 2008 = 19. Januar 2029
  • 2009 = 19. Januar 2030
  • 2010 = 19. Januar 2031
  • 2011 = 19. Januar 2032 
  • 2012 - 18. Januar 2013 = 19. Januar 2033. ps
Autor:

Sabine Meyerhöffer aus Landau

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