Absicherung von Schadensfällen im neuen Geothermie-Beschleunigungsgesetz

Foto: Laurence Chaperon

Der Bundestag hat heute das Geothermie-Beschleunigungsgesetz und damit auch neue Regeln zur Absicherung im Schadensfall beschlossen. Für die Südpfalz ist dies wegen der in der Region stattfindenden tiefengeothermischen Projekte von besonderer Bedeutung. Im parlamentarischen Verfahren konnten gegenüber dem ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung entscheidende Verbesserungen erreicht werden.
Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz schnellstmöglich vorzulegen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Schadensfälle vollständig abgesichert werden. Der im Sommer vorgelegte Regierungsentwurf erfüllte diese Vorgabe jedoch nicht. Er sah lediglich vor, dass die zuständige Behörde einen Nachweis über die Absicherung von Bergschäden verlangen kann, zudem hätte die Mitgliedschaft in einer Bergschadensausfallkasse pauschal als Nachweis ausgereicht. Diese Lösung hätte aus Sicht von Thomas Gebhart keine ausreichende Absicherung gewährleistet und damit die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag nicht umgesetzt. Die Bergschadenskasse sichert derzeit nur relativ geringe Summen von maximal 13 Millionen Euro gegen ein Mitglied ab.
Im parlamentarischen Verfahren wurden die Regelungen zur Absicherung von Schadensfällen deutlich verbessert. Mit den nun beschlossenen Änderungen wird im Bundesberggesetz festgeschrieben, dass die zuständige Zulassungsbehörde (in Rheinland-Pfalz ist dies das Landesamt für Geologie und Bergbau) künftig einen Nachweis über die Absicherung von Bergschäden verlangen soll. Der Nachweis der Absicherung wird damit fortan zum Regelfall. Zudem gilt die Pflicht zur Absicherung nun bereits für die Aufsuchung der Erdwärme und nicht erst für den späteren Betrieb. Die Mitgliedschaft in einer Bergschadensausfallkasse reicht nicht wie ursprünglich vorgesehen pauschal als ausreichender Nachweis aus.
Thomas Gebhart MdB: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung war aus meiner Sicht unzureichend. Für mich war klar, dass im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden musste. Ich habe mich intensiv dafür eingesetzt, dass eine gesetzliche Regelung zur Absicherung im Schadensfall geschaffen wird. Geothermie kann einen wichtigen Beitrag zur Wärmeversorgung leisten, doch wir dürfen die Risiken nicht ausblenden. Für die Akzeptanz vor Ort ist entscheidend, dass die Menschen darauf vertrauen können, im Schadensfall nicht auf ihrem Schaden sitzenzubleiben. Die Absicherung muss eindeutig geregelt sein. Es ist ein großer Fortschritt, dass dies nun gelungen ist.“

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Autor:

Thomas Gebhart aus Landau

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