Wenn das Kind 18 wird: Diese Versicherungen sollten Familien jetzt prüfen
- Wenn das Kind 18 wird: Diese Versicherungen sollten Familien jetzt prüfen
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Region. Mit dem 18. Geburtstag endet bei vielen Verträgen die Kinderzeit. Viele Versicherer stellen auf einen Erwachsenentarif um. Familien sollten deshalb rechtzeitig prüfen, welche Policen weiterlaufen, welche günstiger im Familientarif bleiben können und wo sonst eine Lücke beim Schutz droht.
Wichtig ist laut Verbraucherzentrale vor allem ein gemeinsamer Check mit dem Nachwuchs. In vielen Fällen kann das volljährige Kind während Schule, Studium, Ausbildung oder einem freiwilligen sozialen Jahr noch über den Familientarif mitversichert bleiben. Das spart Geld und verhindert, dass der Versicherungsschutz unbemerkt wegfällt.
Haftpflicht und Krankenversicherung: Das zählt zum Grundschutz
Private Haftpflichtversicherung und Krankenversicherung gehören laut Quelltext zum Muss für jede Person. Je nach individueller Situation können auch eine Hausratversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Die Familienversicherung greift auch nach dem 18. Geburtstag, wenn das Kind zum Beispiel noch zur Schule geht, studiert oder ein freiwilliges soziales Jahr macht. Jobbt das volljährige Kind zwischen Schule und Studium, ist es oft selbst krankenversichert. Danach fällt es laut Quelltext wieder in die Familienversicherung zurück. Eltern und Kind sollen deshalb den korrekten Status gemeinsam prüfen.
Für Kinder, die bislang privat über die Eltern krankenversichert waren, ändert sich durch den 18. Geburtstag laut Quelltext zunächst nichts. Erst mit Beginn von Ausbildung oder Studium kann das Kind entscheiden, ob es privat versichert bleibt oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln will.
Bei der Privathaftpflicht gilt: 18-Jährige können oft noch über den Vertrag der Eltern geschützt sein. Solche Familientarife laufen in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung. Danach muss das volljährige Kind eine eigene Police abschließen. Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter.
Welche Verträge lassen sich streichen und wo drohen Mehrkosten
Familien können prüfen, ob überflüssige Versicherungen bestehen, die sich kündigen lassen. Als Beispiele nennt der Quelltext Laptop- oder Handyversicherungen.
Beim Auto lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag. Wer als Alleinfahrer eingetragen ist, darf andere Personen nicht ohne weiteres ans Steuer lassen. Eltern können ihr Kind als Zusatzfahrer in der Kfz-Versicherung angeben oder eine kurzfristige Fahrerkreiserweiterung melden. Der Beitrag steigt laut Quelltext häufig, wenn junge Leute nachgemeldet werden.
Will das Kind ein eigenes Auto, zahlen Fahranfänger und junge Fahrer laut Quelltext die höchsten Beträge. Sparmöglichkeiten sind demnach unter anderem begleitetes Fahren ab 17 Jahren bei einigen Anbietern, das Auto als Zweitwagen der Eltern anzumelden oder den Schadenfreiheitsrabatt der Eltern zu übernehmen. Dafür müssen die Eltern zustimmen.
Für eine unabhängige Erstberatung zu Versicherungsfragen nennt die Verbraucherzentrale feste Zeiten. Sie ist montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr erreichbar unter (06131) 28 48 122.
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |