Corona Fallzahlen Kusel
Zehn neue Corona-Fälle bestätigt - knapp vor Alarmstufe Rot

Symbolfoto | Foto: fernando zhiminaicela /Pixabay

Kusel. Mit der Meldung der neuen Zahlen am Freitag war klar - der Landkreis Kusel befindet sich laut dem Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz knapp unter der roten Marke.Innerhalb der letzten Tagen wurde eine Vielzahl an neuen Fällen gemeldet – zusammen mit den zehn Neuinfektionen am Freitag (am Samstag trafen keine neuen Ergebnisse ein) kommt der Landkreis in den letzten sieben Tagen auf 34 bestätigte Corona-Fälle, das entspricht einem Inzidenzwert von 48,4.
Wie sich dieser Wert weiter entwickeln wird, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Derzeit stehen noch zahlreiche Laborbefunde von Corona-Tests aus.­

Die Gesamtzahl der seit Beginn der Pandemie gemeldeten Fälle beträgt damit 181, verteilt auf die VG Oberes Glantal mit 66 Fällen (+6), die VG Kusel-Altenglan mit 85 Fällen (+3) und die VG Lauterecken-Wolfstein mit 30 Fällen (+1).

138 Personen sind bereits wieder aus der Quarantäne entlassen worden (VG OG: 48, VG KA: 64 und VG LW: 26), eine Person ist verstorben. Somit gibt es im Landkreis derzeit 42 aktiv an Sars-Cov-2 infizierte Personen.

Zur Verstärkung des Gesundheitsamtes hat der Landkreis Unterstützung durch die Bundeswehr angefordert – bis zu acht Personen sollen die Mitarbeiter bei der Ermittlung und Information von Kontaktpersonen unterstützen.

Am Samstagvormittag hat erstmals eine Telefonkonferenz der regionalen Task-Force, bestehend aus dem Landrat und Vertretern der Kreisordnungs- und Gesundheitsbehörde sowie Vertretern aus Gesundheitsministerium, Bildungsministerium, Polizei, ADD und Landkreistag stattgefunden. Vorsitzender ist Detlef Placzek, Präsident des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.
Themen werden die Fallzahlen und die Entwicklung vor Ort sowie mögliche Maßnahmen sein. In der Gefahrenstufe Orange können Kontaktbeschränkungen oder eine Ausweitung der Maskenpflicht verfügt werden. Rutscht der Landkreis in die Alarmstufe Rot, wäre mit weiteren weitreichenden Einschränkungen zu rechnen. Laut Warnplan des Landes sollen Maßnahmen spätestens am fünften Tag nach Überschreiten des Warnwertes ergriffen werden.

Daher nochmal der Appell des Landkreisverwaltung an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger: Helfen Sie alle mit, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, beziehungsweise zu verlangsamen und erneute Einschränkungen möglichst zu vermeiden.  Dazu gilt: Abstand halten - Hygieneregeln einhalten - Maske auf – soziale Kontakte einschränken!

Corona-Maßnahmen im Landkreis Kusel im Überblick:

Schulen/Unterricht: Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen. Diese Maßnahme gilt auch insbesondere für den Theorieunterricht in Fahrschulen.Diese Regelung gilt nicht für die übrigen Schulen.

Gruppenkursangebote in Fitnessstudios
sind mit max. 5 Personen zzgl. dem Übungsleiter zulässig. Duschen und Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.

Gruppenkursangebote in Tanzschulen sind mit max. 6 Personen zzgl. dem Tanzlehrer zulässig. Duschen und Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.

Sport: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig.Im Innenbereich (z.B. Hallen) ist das gemeinsame sportliche Training nur mit bis zu 5 Personen bei festen Kleingruppen zulässig. Zudem wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 m² Fläche begrenzt.

Beim Sport ist die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person gleichzeitig genutzt werden. Wettkämpfe können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer. Auf Feiern nach dem Training und nach den Wettkämpfen sollte verzichtet werden.

Veranstaltungen im Innenbereich dürfen nur noch mit max. 75 Personen durchgeführt werden (wenn Teilnehmerinnen und Teilnehmer keine fest zugewiesenen Sitzplätze haben).

Private Zusammenkünfte und Feiern (z.B. Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern) mit zuvor eindeutig festgelegtem Teilnehmerkreis sind in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen nur noch mit max. 25 Personen zulässig.

Im privaten Raum (z.B. in der eigenen Wohnung) wird dringend empfohlen, die Personenzahl auf maximal 10 Personen und höchstens zwei Hausstände zu begrenzen.

Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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