Taubenpest in Breitenbach bestätigt: Halter sollen Impfschutz prüfen
- In Breitenbach hat das Veterinäramt Taubenpest bei verendet aufgefundenen Tauben festgestellt.
- Foto: klaus/stock.adobe.com
- hochgeladen von Karin Hoffmann
Breitenbach. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel hat bei verendet aufgefundenen Tauben in Breitenbach das Tauben-aviäre Paramyxovirus Typ 1 festgestellt. Der Erreger ist auch als Taubenpest bekannt und kann auf andere Geflügelarten übergehen.
Das Amt ruft Geflügelhalter in Breitenbach und den umliegenden Gemeinden zu erhöhter Vorsicht auf. Für Menschen besteht bei den üblichen Hygienemaßnahmen nur ein sehr geringes Infektionsrisiko.
Impfstatus von Hühnern und Puten kontrollieren
Erkrankte Tauben zeigen häufig Koordinationsstörungen oder verdrehen auffällig den Hals. Auch Durchfall, Teilnahmslosigkeit und ein geschwächter Zustand können auf eine Infektion hinweisen.
Geflügelhalter sollen den Impfschutz ihrer Hühner und Puten gegen die Newcastle-Krankheit kontrollieren und nötige Impfungen auffrischen lassen. Für diese Tiere besteht eine Impfpflicht. Das Veterinäramt empfiehlt auch Haltern von Tauben eine Impfung, obwohl keine gesetzliche Pflicht gilt.
Das Amt fordert außerdem dazu auf, Ställe und Haltungseinrichtungen nur mit gesonderter Schutzkleidung und eigenem Schuhwerk zu betreten. Halter sollen Futter, Trinkwasser und Vorräte so lagern und bereitstellen, dass Wildvögel keinen Zugang haben.
Alle privaten und gewerblichen Geflügelhalter sollen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anmelden. Bei Auffälligkeiten im eigenen Bestand oder Fragen zu Schutzmaßnahmen hilft das Veterinäramt der Kreisverwaltung Kusel per E-Mail: veterinaeramt@kv-kus.de.
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |