Digitalisierung im Finanzamt – Digitalisierung im Finanzamt
- Finanzämter weisen darauf hin, dass Belege zu Angaben in der Steuererklärung nur auf Anforderung einzureichen sind oder wenn im Erklärungsformular besonders darauf hingewiesen wird
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Kirchheimbolanden. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der Steuerverwaltung weisen die Finanzämter darauf hin, dass Belege zu Angaben in der Steuererklärung nur auf Anforderung einzureichen sind oder wenn im Erklärungsformular besonders darauf hingewiesen wird. Falls Belege nachgereicht werden, sollen diese vorzugsweise elektronisch über das kostenlose Programm ELSTER oder über handelsübliche Software übermittelt werden.
Besteht bereits ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER, dann können angeforderte Belege schnell und sicher über den Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ – „Anträge und Mitteilungen“ – „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung) nachgereicht werden.
Wer seine Einkommensteuererklärung online mit Mein ELSTER erstellt, kann bereits beim Ausfüllen Belege digital verknüpfen. Sofern das Finanzamt diese später benötigt, ist ein nachträgliches Einreichen dann nicht mehr notwendig. Ein Erklärvideo erläutert die Schritte: https://download.elster.de/download/videos/Belege_digital_mit_ELSTER.mp4
Auch ohne Registrierung bei Mein ELSTER können steuerliche Fragen über das ELSTER-Kontaktformular www.elster.de/Finanzamt gestellt oder dem Finanzamt eine Nachricht gesendet werden. Einer Nachricht können bis zu fünf Anlagen - also auch Belege - als Dateianhang im Format PDF beigefügt werden.
Umgang mit Papierbelegen
Sollten Belege ausnahmsweise per Post an das Finanzamt gesendet werden, empfiehlt die Steuerverwaltung, nur Kopien und keine Originale einzureichen. Eingereichte Papierbelege werden von der Steuerverwaltung rechtssicher gescannt und anschließend vernichtet. red
Autor:Ralf Vester aus Kaiserslautern |
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