Droht ein Verkehrschaos in der Karlsruher Oststadt? CDU-Kritik an Verwaltung
Zu wenig Stellplätze für die Karlsruher Moschee in der Planung

Eingang zur aktuellen Moschee in der Karlsruher Oststadt | Foto: chr
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Karlsruhe. Die CDU Karlsruhe weist noch einmal darauf hin, dass der Neubau einer „Ditib“-Moschee in der Käppelestraße aufgrund einer viel zu geringen Zahl von Stellplätzen zu einem Verkehrschaos in der Oststadt führen wird. „Es ist zwar als Fortschritt zu sehen, dass das Rathaus, nachdem es monatelang völlig unkritisch verkünden ließ, dass Baurecht gegeben sei, inzwischen zumindest ein Verkehrsgutachten vom Bauherrn ’Ditib’ angefordert hat“, so CDU-Kreisvorsitzende Ingo Wellenreuther und Stadträtin Dr. Rahsan Dogan: „Warum die Stadtverwaltung für diese Erkenntnis seit Einreichung des Bauantrags Ende Januar allerdings nahezu drei Monate benötigt, bleibt ein Rätsel.“

39 Stellplätze für über 700 Besucher?
Denn dass die Rechnung mit lediglich 39 geplanten Stellplätzen bei einer Besucherzahl von regelmäßig bis zu 700 Personen und mehr nicht einmal ansatzweise aufgehen könne, sei auch ohne Verkehrsgutachten erkennbar, „wenn man sich die heutige Situation in der Käppelestraße ansieht“, so die CDU: Bereits heute würden Besucher der Moschee während der Freitagsgebete widerrechtlich auf benachbarten Grundstücken anderer Firmen parken, weil auf und vor dem Moscheegelände nicht ausreichend Parkplätze vorhanden seien. Dies führe zu Beeinträchtigungen bei deren Kunden zur Haupteinkaufszeit.

„Ditib“ plane auf dem Gelände nicht nur den Bau einer Großmosche mit Minarett, „wobei der Bau des Minaretts schon baurechtlich nicht zulässig ist, da es sich nicht in die benachbarte Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB einfügt“, so die CDU: Zusätzlich geplant seien auf dem Grundstück zwei Wohnungen, vier große Büroeinheiten, ein Jugendzentrum, Schulungs- und Seminarräume, eine Mehrzweckhalle, fünf Ladengeschäfte und ein Restaurant, welche alle gleichzeitig geöffnet sein sollen – bei geplanten 39 Stellplätzen. „Allein jedes Ladengeschäft muss nach der geltenden Stellplatzverordnung des Landes mindestens zwei eigene Stellplätze nachweisen“, schreibt die CDU: „Entscheidend für die Berechnung der erforderlichen Stellplätze ist das zu erwartende Verkehrsaufkommen bei maximaler Besucherzahl in jedem Baukomplex des Gesamtgebäudes“ – in einer ähnlichen Angelegenheit hatte das Verwaltungsgericht Sigmaringen bereits klare Vorgaben gemacht. (ps)

Autor:

Jo Wagner

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