Angebote rund um das Verfassungs-Fest - am 24. und 25. Mai in Karlsruhe
„Karlsruhe im Recht“ mit Karlsruhe Tourismus erleben

Richter-Enten zum Verfassungs-Fest | Foto: KTG
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Karlsruhe. Das Thema Recht ist kompliziert und trocken? Nicht mit den Rundgängen „Karlsruhe im Recht“, die einen unterhaltsamen Einblick in die Karlsruher Rechtshistorie geben. Zum Verfassungs-Fest bietet Karlsruhe Tourismus am 24. und 25. Mai Stadtführungen auf den Spuren der „Residenz des Rechts“ kostenlos für Gäste und Karlsruher an. Vom Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof über den Platz der Grundrechte bringen die Gästeführer den Teilnehmern die Themen Verfassung und Parlament, Rechtsprechung und Aufgaben der höchsten Gerichte anschaulich näher.

Die Führungen finden am 24. Mai um 15, 17 und 19 Uhr sowie am 25. Mai um 16 und 18 Uhr statt. Treffpunkt ist das Großherzog-Karl-Friedrich-Denkmal auf dem Schlossplatz.

KTG und Kultur in Karlsruhe präsentieren sich auf dem Bürgerfest
In Karlsruhe gibt es ein Recht auf Kultur: Mit der Karlsruher Kulturerklärung im Kulturkonzept 2025 verpflichten sich Kulturschaffende die Kultur als ein Grundrecht zu begreifen, dementsprechend soll der Zugang zur Kultur jedem in Karlsruhe möglich sein. Auf dem Bürgerfest im Rahmen des Verfassungs-Fests vom 24. bis 25. Mai stellt die Kampagne „Kultur in Karlsruhe“ daher die ganze Fülle des Kulturstandorts Karlsruhe vor.

Am Gemeinschaftsstand bietet Karlsruhe Tourismus zahlreichen Informationen und Insidertipps zur Destination Karlsruhe. Hier gibt es auch exklusive Andenken zur „Stadt des Rechts“ zu kaufen, wie beispielsweise die Bade-Ente "Richie Richter". Als korrespondierenden Wein zum Verfassungs-Fest ist der Verfassungs-Wein erhältlich, diese Sonderedition hat das "Staatsweingut Karlsruhe-Durlach" im Auftrag von Karlsruhe Tourismus aus seiner preisgekrönten Hauptrebsorte Riesling abgefüllt. Als weitere Erinnerung an das Verfassungs-Fest gibt es die Glückskeks-Schlüsselanhänger „Karlsruhe in guter Verfassung“ mit den Artikeln des Grundgesetzes zu kaufen. Letztere lohnen sich doppelt, jeder 50. Keks enthält den Hinweis „Zu Recht ein Glückskind“ mit einem Gewinn. (yh)

Weitere Informationen: https://www.karlsruhe-tourismus.de/planen/stadtportrait/recht

Autor:

Jo Wagner

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