Landtagswahl Rheinland-Pfalz
B90/Grüne fordern Corona-Schutz für Wahlhelferinnen und -helfer

Markus Zwick, Wahlleiter Wahlkreis 48 und Oberbürgermeister von Pirmasens, hier mit Landrätin Dr. Susanne Ganster bei Präsentation des „Corona-Testzentrum“ in Höhfröschen im März 2020. | Foto: W. G. Stähle
  • Markus Zwick, Wahlleiter Wahlkreis 48 und Oberbürgermeister von Pirmasens, hier mit Landrätin Dr. Susanne Ganster bei Präsentation des „Corona-Testzentrum“ in Höhfröschen im März 2020.
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Südwestpfalz. „Die kommende Landtagswahl wird die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und die Verwaltungen vor bisher unbekannte Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie stellen“, sieht Dr. Björn Hayer (Salzwoog/Lemberg) voraus. Namens des Kreisverbandes Südwestpfalz und der Kreistagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen wendet er sich deshalb mit einem Offenen Brief an Markus Zwick, den Wahleiter des Wahlkreises 48 (Pirmasens). Gebeten wird „um Darlegung, in welcher Weise in den Wahllokalen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geschützt sind“.

Björn Hayer zitiert in seinem Schreiben aus der Hygieneverordnung des Landeswahlleiters: „Über die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinaus wird empfohlen, zum Schutz der Mitglieder des Wahlvorstandes Spuckschutzwände aufzustellen (zumindest für die Mitglieder, die unmittelbaren Kontakt zum Stimmberechtigten haben ...) sowie Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen.“ Geraten werde zudem gegebenenfalls in größere Wahlräume auszuweichen, um die Konzentration von Aerosolen herabzusetzen.
   Markus Zwick wird gebeten zu erklären, ob diese Empfehlungen in allen Wahllokalen des Wahlkreises umgesetzt werden können.

Infektionsrisiken müssten für Helferinnen und Helfer, aber auch die Wählerschaft soweit wie möglich reduziert beziehungsweise vermieden werden. „Die Gesellschaft ist in der Pflicht, für die vielen Ehrenamtlichen, ohne die eine Wahl gar nicht durchführbar wäre, größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten“, betont Björn Hayer.

Zusätzlich wird in dem Schreiben gefordert, den Wahlhelferinnen und -helfern vor Antritt ihres Dienstes SARS-CoV-2-Schnelltests anzubieten sowie die Möglichkeit einer Nachtestung nach fünf Tagen. Dafür soll rechtzeitig geschultes Personal bereitgestellt werden. Im Fall einer Ansteckung sollen so die Betroffenen in die Lage versetzt werden, ihre Umgebung zu schützen sowie nötigenfalls nachzuweisen, dass die Infektion im Zusammenhang mit ihrer Verpflichtung erfolgte.

Autor:

Werner G. Stähle aus Hauenstein

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