Wahr oder unwahr?
181 Coronavirus-Todesfälle in Rheinland-Pfalz

Staatskanzlei Rheinland Pfalz | Foto: Land Rheinland-Pfalz
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Südwestpfalz/Mainz. „Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.152 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 181 Todesfälle und 5.134 genesene Fälle“, lautet Stand heute (4. Mai 2020) die Bekanntgabe der Landesregierung. Glaubt man ihrer Formulierung sind in Rheinland-Pfalz 181 Menschen dem Virus SARS-CoV-2 zum Opfer gefallen und die verantwortlichen Politiker konnten dies nicht verhindern, trotz aller von ihnen ergriffenen Maßnahmen.

Folgerichtig gab beispielsweise ein öffentlich-rechtlicher Hörfunksender („Immer fundiert informiert - SWR-Eins Rheinland-Pfalz“) mitunter solche regierungsamtliche Informationen als „die Zahl der Todesfälle durch COVID-19“ bekannt. Auch der kommerzielle Fernsehsender „ntv“ drückt sich unmissverständlich aus: „6.900 Todesfälle durch Virus in Deutschland“. Dies sind Falschmeldungen.

Heute berichtet der SWR Rundfunk, „in Rheinland-Pfalz ist die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen seit gestern um fünf gestiegen auf insgesamt 6.152. … Die Zahl der Verstorbenen stieg um vier auf jetzt 181“. Das Zweite Deutsche Fernsehen hingegen spricht in seinen Nachrichtensendungen von Personen die „in Verbindung mit dem Coronavirus“ verstorben sind. Wer versteht zwischen den Worten zu hören, kann aus dieser Formulierung zutreffend interpretieren, dass „in Verbindung mit … verstorben“ etwas anderes bedeutet als „Todesfälle durch COVID-19“.

In Wirklichkeit sind unter den aktuell 181 Todesfällen eine der Öffentlichkeit unbekannte Zahl von Personen, bei denen das Virus SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte, die aber an Herzinfarkt, Gehirnblutung oder möglicherweise auch in Folge eines häuslichen Unfalls verstarben. Ohne solche Todesursachen würden diese Menschen mittlerweile die Zahl der 5.134 Genesenen erhöhen.
   Interessanterweise gibt die Landesregierung erst seit dem 15. April Informationen zu Genesungen heraus. Davor hatte das Landesgesundheitsministerium auf Anfrage entsprechende Auskünfte verweigert und am 4. April begründet: „Leider liegen uns keine Fallzahlen zu genesenen bzw. als nicht mehr infektiös geltenden Menschen vor, da diese nicht meldepflichtig sind. Dementsprechend werden die genesenen Personen auch nicht aus den von uns gemeldeten Fallzahlen rausgerechnet.“

Bezüglich der Todesursachen lässt das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz (MSAGD) auf Anfrage wissen, dass „in der vom MSAGD herausgegebenen Fallzahl nicht zwischen den Termini ‚gestorben an‘ und ‚gestorben mit‘ differenziert“ werde. „Eine genaue Differenzierung der Todesursachen und des relativen Beitrags einer Coronavirus-Infektion am Tod würde eine Autopsie erfordern“, lautet die Begründung. „Das Durchführen einer Autopsie bei an COVID-19-Verstorbenen stellt wiederum ein Infektionsrisiko dar. Auch wird eine dafür notwendige Einwilligung der Angehörigen nur bei weit weniger als 10 Prozent der Todesfälle erteilt. Somit stellt nach Meinung aller Experten eine gemeinsame Erfassung von ‚an‘ COVID-19 und ‚mit‘ SARS-CoV2 Verstorbenen unter den gegebenen Umständen die bestmögliche Methode einer Zählung dar.“

Anscheinend gibt sich die Landesregierung damit zufrieden, nicht zu wissen wie lebensgefährlich das Virus ist. Dann sollte sie erklären wie ohne diese Kenntnis Entscheidungen getroffen werden konnten, die extrem in alle Bereiche des bürgerlichen Lebens eingreifen sowie menschliche Schicksale nachhaltig bestimmen, manche davon dauerhaft. Sie sollte auch wissen lassen, wie sie ohne ansatzweise Kenntnis der realen Todesrate über erfolgte „Lockerungen“ entscheiden konnte und künftig entscheiden will. Auf Dauer wird sie ihr erklärtes Desinteresse nicht aufrecht erhalten können, auch weil die Öffentlichkeit das Recht auf korrekte und unmissverständliche Unterrichtung hat.

Der Verweis des Landes-Gesundheitsministeriums auf die „Meinung aller Experten“ dürfte zu bequem sein und ist objektiv unzutreffend. Professor Gerd Glaeske forderte öffentlich eine „bessere Kommunikationsstrategie“. Dazu gehöre tatsächliche Todesursachen festzustellen. Professor Klaus Püschel, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin in Hamburg und Mitglied der Leopoldina, kam zum Ergebnis, in Hamburg sei bisher (bis zum Abschluss seiner Untersuchungen) kein einziger nicht vorerkrankter Mensch an dem Virus gestorben. (Professor Püschel war auch Gast der Gesprächsrunde von Anne Will im ARD-Fernsehen.)
   Wenn eine Landesregierung solche ihr zwangsläufig bekannte Forschungsergebnisse nicht aufgreift und keine Stellung bezieht oder nötigenfalls widerlegt, ist dies erstaunlich.

In der Südwestpfalz sind drei Personen „mit Corona-Infektion verstorben“. Das dortige Gesundheitsamt war in der Lage festzustellen, dass davon „eine positiv getestete Person … definitiv nicht infolge der Virusinfektion verstarb“ und die Kreisverwaltung hatte dieses bekanntgegeben. Doktor Heinz Ulrich Koch, Leiter des Gesundheitsamtes in der Südwestpfalz, führte in diesem Zusammenhang „wegen der Zählweise in der (Todesfall-)Statistik des Gesundheitsministeriums“ mit diesem in Mainz Gespräche sowie mit dem Institut für Hygiene und Infektionsschutz in Landau. (Wochenblatt-Reporter berichtete.) Offensichtlich war das Ministerium in Mainz nicht zu überzeugen. Kurz darauf wurde die „definitiv nicht infolge der Virusinfektion“ verstorbene Person von der Kreisverwaltung regelmäßig mitgezählt als „mit Corona-Infektion verstorben“. Die Landesregierung dürfte interveniert haben.

Staatskanzlei Rheinland Pfalz | Foto: Land Rheinland-Pfalz
Infoband Fernseh-Nachrichtensender „ntv“ am 4. Mai 2020 | Foto: Werner G. Stähle
Autor:

Werner G. Stähle aus Hauenstein

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