Informationen zu den Wahlbenachrichtigungen
Richtig wählen

Wie wählt man richtig?  | Foto: pixabay

Haßloch. Bis zum Sonntag, 5. Mai sollten alle Wahlberechtigten die Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Da es vorkommen kann, dass nicht alle Wahlbenachrichtigungen an einen Haushalt gleichzeitig zugestellt werden, sollten sich Betroffene, die keine erhalten haben, erst nach Sonntag, 5. Mai beim Wahlamt der Gemeinde melden.
Alle Wahlberechtigten, die am Sonntag, 26. Mai verhindert sind oder aufgrund der Vielzahl an Wahlbögen lieber per Briefwahl wählen möchten, können ab sofort den für die Briefwahl erforderlichen Wahlschein und die entsprechenden Unterlagen beantragen. Der Antrag kann entweder schriftlich (hierfür am besten die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden), per Fax unter 06324935 300, per E-Mail unter wahlen@hassloch.de, persönlich im Bürgerbüro, Langgasse 64 oder online unter www.hassloch.de/wahlen gestellt werden.
In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Für den schriftlichen Antrag steht ein entsprechendes Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Eine telefonische Beantragung oder per SMS ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post zugestellt oder durch einen Boten überbracht.

Online-Antrag

Der Antrag für die Briefwahl kann auch online gestellt werden. Hierzu sind die Angaben von der Wahlbenachrichtigung (erhält jeder Wahlberechtigte per Post) erforderlich. Der Link zum Online-Antrag ist auf www.hassloch.de/wahlen zu finden.
Beim Aufruf des Links öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Die Daten auf der Wahlbenachrichtigung müssen dann in dieses Formular eingetragen werden. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (zum Beispiel an die Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.

Fristen

Letzter Termin für einen Briefwahlantrag ist Freitag, 24. Mai, 18 Uhr. Wenn die Unterlagen persönlich im Bürgerbüro beantragt werden, können diese auch direkt mitgenommen werden. Bitte beachten Sie dabei die Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag, Dienstag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr und Samstag 9 bis 12 Uhr. Das Wahlamt im Rathaus ist neben den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses nur am Freitag, 24. Mai bis 18 Uhr geöffnet.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen

Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.ps
Weitere Informationen

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde per E-Mail unter wahlen@hassloch.de gerne zur Verfügung. Weitere Kontaktmöglichkeiten unter Telefon 06324 935285 oder per Fax unter 06324 935300.

Autor:

Markus Pacher aus Neustadt/Weinstraße

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