Kein motivierendes Gemeinschaftsgefühl im K 3
Rückschritt in Haßloch
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Der Bedeutungsrückgang der Einwohnerversammlungen (Ewv) setzte sich auch am 10. November fort. Nur noch ca. 45 Bürger, davon noch Ratsmitglieder, fanden den Weg ins Kultur3. Das Kriterium „Einwohnerversammlung“ entwickelte sich seit 6 Jahren zunehmend zu einem Schattendasein. Warum diese Negativentwicklung? Aus einem einst informativen Jahresrückblick der Verwaltung in Wort und Bild, vor über 250 Besuchern, über wenige Worte für Jahresrückblick bis hin zu keinem Rückblick aller Dezernenten in 2025. Unmittelbar nach Begrüßung erhielten übergangslos die Zuschauer das Wort.
17 Wortmeldungen
Von 17 Wortmeldungen waren 11 Mängel-, 4 Ideen- und 2 Auskunftsbeiträge. Die Antwort der Verwaltung auf die Anregung im Bereich „Schachtelgraben einen Fußgängerweg einzurichten“ war unvollständig. Bereits 2021 und 2022 beantragten 2 Fraktionen dort neben der Schulbushaltestelle einen solchen Überweg einzurichten.
Mit diesen Veranstaltungen wird gegen die Gemeindeordnung (§16) fortlaufend verstoßen: „Zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner und Bürger soll mindestens einmal im Jahr, eine Einwohnerversammlung abgehalten werden“ um einen Jahresrückblick zu erhalten. Es war ein Umkehrschluss, Bürger informierten direkt nach den Begrüßungsworten die Verwaltung ohne deren wohlwollendes Echo zu verspüren.
„Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über den Verlauf der (Ewv) zu unterrichten“ §16, siehe: "Ratsinformationssystem der Gemeinde Haßloch", Dezember, http://www.hassloch.de/buergerinfo 2025/0415 : Ein Beleg für die Missachtung der Kommunalordnung RLP.
Kein motivierendes Gemeinschaftsgefühl
Auch die Qualität der Antworten auf Fragen und Problemstellungen der Bürger entwickelten sich zu Botschaften ohne Engagement. Recht bald gingen die ersten, zum Teil Neubürger, nach Hause. Ein motivierendes Gemeinschaftsgefühl verläuft umgekehrt. Das kommunale Engagement entwickelt sich seit Jahren rückläufig. Es war keine „Versammlung der Einwohner“, Ablauf und System erinnerten an eine Einwohnerfragestunde zu Beginn einer Ratssitzung. Ein sich entwickelndes Demokratiebewusstsein kann sich so nicht herausbilden. Die Gemeindeordnung schreibt vor: „Die Gemeindeverwaltung soll (..) die Einwohner in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches beraten sowie (..)Auskünfte erteilen“, § 15 GemO.
Eine „Jahres-Vorhabens-Übersicht“ wird seit 10 Jahren nicht veröffentlicht. Von Stadtverwaltung Landau vor wenigen Tagen. Ein vor 6 Jahren im Rat angeregter „Hitzeaktionsplan“ wird nicht erstellt, in Böhl-Iggelheim vor Kurzem verabschiedet.
Autor:Günter Moses aus Haßloch |
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