Die Verwaltung in Haßloch erhebt seit 1. 1. 2025 für die Grundsteuer B (ohne Gewerbe und Landwirtschaft) zu hohe Hebesätze mit z.T. doppelter Steuerhöhe. Die Grundsteuerreform aus 2023/24 von Bund und Ländern soll eine aufkommensneutrale Umsetzung für die Kommunen enthalten. Die von der Landesregierung RLP veröffentlichte Orientierungshilfe wird in Haßloch missachtet. Die während der Sitzung im Dezember 2024 entsprechenden Einwände eines Ratsmitgliedes wies der Vorsitzende mit wenigen unrichtigen Worten zurück, die Zuschusswürdigkeit wäre sonst gefährdet. Wusste er es nicht besser?
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft 345 Punkte (%), Gewerbesteuer 380 Punkte, Grundsteuer B 465 Punkte(v.H.). Letzte ist noch zu splitten in a) privat und b) in Gewerbe, dies ist bis dato in Haßloch nicht erfolgt. Alle umliegenden Gemeinden wenden neben den landesweit gültigen Hebesätzen auch die Splittung von B) an. Das bringt zusätzlich auch für alle Bürger*innen eine finanzielle Entlastung ein.
Zwischenzeitlich brachte der Landtag RLP eine Gesetzesvorlage ein, die auch differenzierte Hebesätze für Gewerbegrundstücke, unbebaute und Nichtwohngrundstücke ermöglicht.
Ein eingereichter Bürgervorschlag zur Anpassung der Realsteuer-Hebesätze auf die Aufkommensneutralität wurde im Zuge der Beschlussfassung abgelehnt. Ebenso ein eingereichter Widerspruch zur Senkung den Steuersatz auf 417 v.H. blieb seitens der Verwaltung ohne Reaktion. Auch der detaillierte Prüfantrag der FDP-Fraktion vom 27. Jan.2026 wurde am 11.2.2026 nur beraten. Folgt die Ratssitzung am Mittwoch, 15.4.26 dem FDP-Antrag und senkt den Hebesatz gemäß Landesempfehlung oder wird nur beraten, geht es wieder an den Bürgern*innen vorbei?
Konkrete Frage im Antrag: „Wie stehen die Hebesätze im Verhältnis zu den vom Land RLP veröffentlichten aufkommensneutralen Hebesätzen? Grundsteuer B: 422 % / 417 % (Land RLP)“. Das sind 2025 für Haßloch “331 750 €“ zu viel Steuereinnahmen. Für die Folgejahre 2026, 2027 und 2028 gar in Höhe von jeweils 370.000,00 € …
Die Steigerungen sind nicht hinnehmbar und führten bereits zu juristischen Auseinandersetzungen. Der Kreisrechtsausschuss wies dies als nicht zuständig ans Rathaus zurück. In Konsequenz müssen die Mitarbeiter*innen die verteilten Steuerbescheide wieder einziehen, es fallen doppelte Arbeiten an. Die Gemeinderatssitzung mit Punkt 7 am 15.4. 18Uhr30 kann im Offenen Kanal (OK) verfolgt werden.
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