Rathaus Streupflicht wie?
Dorfsatzung missachtet

Foto: G.Moses
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Winterdienst auf Gehwegen und Straßen. Eine ungleichmäßige, starke Salzbestreuung, am 3. und 6. Januar, um Jahnparkplatz, Rathaus und Bürgerbüro (Fotos) warf Fragen auf.
S a t z u n g
über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Gemeinde Haßloch in der Fassung vom 25.11.1985
§ 7 Schneeräumung
(1) (..) der Schnee ist unverzüglich wegzuräumen. (..) bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten.
Gefrorener oder festgetretener Schnee (und Eis) ist durch Loshacken zu beseitigen.

Foto: G.Moses

§ 8 Bestreuen der Straßen
(1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und Fußgängerüberwege bei Glätte.
(2) Die Benutzbarkeit der Gehwege und Fußgängerüberwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Die Verwendung von Stein- oder Viehsalz (vergälbtes Steinsalz) oder anderen Auftausalzen ist verboten.
Eingeschlossen in das Streuverbot mit Salz sind Park- und Stellflächen öffentlicher und privater Art.

§ 11 Geldbuße und Zwangsmittel
(1) Wer gegen Vorschriften dieser Satzung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Eine Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 511,30 € geahndet
werden.
Seit 1. Januar, nach dem Weggang von Herrn Dezernent Wirdeman, ist dieser Aufgabenbereich in der Verantwortung von Herrn BM Tobias Mayer.
Es bleibt abzuwarten, wer die Geldbuße entrichtet.
Siehe auch: Was ist los im Rathaus: https://www.wochenblatt-reporter.de/hassloch/c- community/kahlschlag-im-rathaus_a695906#google_vignette

Foto: G.Moses
Foto: G.Moses
Autor:

Günter Moses aus Haßloch

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