Weiterfahrt untersagt: E-Scooter ohne Versicherung

- auch für E-Scooter gibt es in Deutschland eine Versicherungspflicht
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Berg. Am Dienstagvormittag wurde ein 17-Jähriger mit seinem E-Scooter in der Hagenbacher Straße in Berg einer Verkehrskontrolle unterzogen, da am E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Der Fahrer beteuerte hinsichtlich der Versicherungspflicht für E-Scooter seine Unwissenheit. Eine gültige Versicherung konnte nicht vorgezeigt werden. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen ihn wurde ein Verfahren eingeleitet.
Versicherungspflicht für E-Scooter
Die Polizei weißt erneut darauf hin, dass auch für E-Scooter eine Versicherungspflicht besteht. E-Scooter müssen eine Haftpflichtversicherung haben. Diese Versicherung ist notwendig, um im Falle eines Unfalls den Schaden zu decken, der Dritten oder anderen Verkehrsteilnehmern entsteht. Die Versicherung ist vergleichbar mit der Haftpflichtversicherung für Autos. Wie bei Mofas und Mopeds müssen E-Scooter ebenso eine Versicherungsplakette tragen, die deutlich sichtbar am Fahrzeug angebracht wird. Diese Plakette bestätigt, dass der Scooter versichert ist. Ohne diese Plakette ist die Nutzung des E-Scooters auf öffentlichen Straßen und Wegen illegal.
Autor:
Heike Schwitalla
aus Germersheim
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