Änderungen in Frankenthal
Ab Donnerstag Lockerungen: Fünf Werktage unter 50

Das gilt ab heute in Frankenthal. | Foto: Gisela Böhmer
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Frankenthal. Der „Perspektivplan Rheinland-Pfalz“ der Landesregierung sieht Lockerungen in mehreren Stufen vor. Die dritte Stufe greift ab Mittwoch, 2. Juni. Eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist angekündigt.

Im Zuge dieser Lockerungen hat sich die Stadt Frankenthal auch dazu entschlossen die Maskenpflicht in der Innenstadt zurückzunehmen. Sie entfällt damit in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch. Aktuell gilt damit keine Allgemeinverfügung mehr, sondern nur noch die Landesverordnung.

Fast gleichzeitig dazu kommen in Frankenthal weitere Änderungen, da die Stadt seit heute (1. Juni) fünf Werktage in Folge unter dem Inzidenzwert von 50 ist. Ab dem übernächsten Tag, Donnerstag (3. Juni) können damit also weitere Lockerungen in Kraft treten. Aktuell liegt Frankenthal bei einem Inzidenzwert von 24,6 (RKI, Stand 1. Juni).

Außerdem: Der Anbieter MKS Medical GmbH erweitert die Testmöglichkeit ab kommenden Sonntag, 6. Juni, und wird sonntags von 10 – 16 Uhr Schnelltests am Festplatz anbieten.

Alle Informationen zu den Öffnungsschritten sind auf www.corona.rlp.de zu finden.

Das Land Rheinland-Pfalz hat ab Mittwoch, 2. Juni, folgende Veränderungen in Aussicht gestellt:
(Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/detail/news/News/detail/rheinland-pfalz-startet-mit-weiteren-oeffnungsschritten-in-den-sommermonat-juni-1/ )

Kontaktbeschränkung

Kontaktbeschränkung fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 und Geimpfte/Genesene

Keine Testpflicht bei Außenaktivitäten

Grundsätzlich entfällt bei Außenaktivitäten die Testpflicht bei möglichst digitaler Kontakterfassung.

Gastronomie

In der Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien, Möglichkeit der Abholung von Speisen/Getränken an der Theke

Freizeiteinrichtungen

Öffnung von Freizeiteinrichtungen (z.B. Minigolfplätze) und Freizeitparks im Freien (mit Maske, wo immer möglich sowie Kontakterfassung; zusätzlich Vorausbuchungspflicht im Freizeitpark)

Sport

Bei Inzidenz unter 100: Training (inklusive Kontaktsport) im Freien in der 10er Gruppe mit Trainer plus Geimpfte und Genesene, für Kinder bis 14 Jahre auch Kontaktsport draußen mit bis zu 25 Kindern,
bei Inzidenz unter 50: Training inklusive Kontaktsport im Freien mit 20 Personen nebst Trainer plus Geimpfte und Genesene, innen mit zehn Personen (kontaktfrei und mit Trainer plus Geimpfte und Genesene) und 25 Kinder mit Kontakt auch innen;
Zuschauerinnen und Zuschauer beim Sport: bei Inzidenz unter 50 250 (statt 100) Zuschauerinnen und Zuschauer im Außenbereich möglich;

Schwimmen

Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent und weiteren Schutzmaßnahmen;

--> das Frankenthaler StrandBad wird wahrscheinlich Anfang Juni öffnen

Sauna mit Test

Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung;

Hotels

In den Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen für die Hotelgäste möglich im Rahmen der Kontaktbeschränkung.

Kirche

In der Kirche: Gemeindegesang im Freien möglich, Musik/Gesang in der Kirche durch kleinere Ensembles möglich, Kommunion-/Konfirmations-/Firmunterricht zulässig

außerschulische Bildung

Im Bereich außerschulische Bildung jetzt Angebote mit einer Person pro angefangene 10 qm (statt 20), ebenso im Bereich des Musik- und Kunstunterricht; weitere Erleichterung für Musik- und Kunstunterricht für Kinder in Gruppen bis zu 25 Kindern

Kultureinrichtungen

Kultureinrichtungen (Theater, Kino etc.) innen und im Freien für 100 Zuschauer und Zuschauerinnen, bei Inzidenz unter 50 sind im Freien 250 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich;
Proben in der Laienkultur im Rahmen der Kontaktbeschränkungen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen, innen mit Testpflicht; im Freien mit bis zu zehn Personen nebst Anleitungsperson, wobei Geimpfte und Genese nicht zählen; Kinder draußen in Gruppen mit 25 Kindern;

Geimpfte und Genesene

Für Geimpfte und Genesene entfällt die Testpflicht und sie werden bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt. Als vollständig geimpft gilt man, wenn die zweite Impfung 14 Tage zurückliegt. Als Nachweis dient der Impfpass. Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis nachweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Ein Genesenennachweis kann beim Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises angefordert werden unter www.cutt.ly/genesenennachweis. Alternativ dient auch der Quarantänebescheid als Nachweis.

Die tagesaktuellen Inzidenzwerte und eine Übersicht über die Entwicklung der Zahlen veröffentlicht die Stadtverwaltung auf der Website www.corona-frankenthal.de.

Perspektive

Das Land hat weitere mögliche Schritte für Mitte Juni und Anfang Juli in Aussicht gestellt.

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Autor:

Gisela Böhmer aus Frankenthal

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