Großkontrolle auf der A61: Polizei stoppt Drogen- und Alkoholfahrer
- Bei einer Großkontrolle auf dem Autobahnparkplatz „Auf dem Hahnen“ an der A61 überprüften Polizei und Zoll 135 Fahrzeuge. Mehrere Fahrer standen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, außerdem entdeckten die Beamten einen illegal eingeführten Hundewelpen.
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Frankenthal / A61. Am Freitagabend, 5. Juni, kontrollierten Polizei und Zoll von 19 Uhr bis 1 Uhr den grenzüberschreitenden Verkehr auf dem Autobahnparkplatz „Auf dem Hahnen“ an der A61.
An der gemeinsamen Aktion beteiligten sich Kräfte der Polizeiautobahnstation Ruchheim, der Zentralen Verkehrsdienste, des Polizeipräsidiums Rheinpfalz sowie des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik. Auch die Autobahnpolizei Darmstadt und das Hauptzollamt Karlsruhe waren im Einsatz. Unterstützt wurden die Kontrollen von der Autobahnmeisterei Ruchheim, die den Verkehr über den Parkplatz leitete. Die nötige Infrastruktur stellte das THW Frankenthal bereit. Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte 135 Fahrzeuge und 270 Personen.
Dabei leiteten die Beamten laut der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren, acht Strafverfahren und drei zollrechtliche Verfahren ein. Drei Fahrer waren ohne Führerschein unterwegs. Zwei Personen verstießen gegen das Betäubungsmittelgesetz, einmal ermittelten die Beamten wegen Urkundenfälschung und einmal wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem stellten die Polizisten einen Autofahrer unter Alkoholeinfluss und vier weitere unter Drogeneinfluss fest. In allen fünf Fällen entnahm ein Arzt Blutproben.
Drei kontrollierte Personen waren zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, gegen eine weitere lag ein Haftbefehl vor. Außerdem stellten die Beamten neun Mängelberichte wegen fehlender Dokumente oder technischer Probleme an Fahrzeugen aus. Sieben Fahrer durften ihre Fahrt deshalb nicht fortsetzen.
Besonders auffällig war auch der Transport eines zehn Wochen alten Hundewelpen aus einem Nicht‑EU‑Land. Nach Angaben der Polizei verstößt die Einfuhr gegen das Tierschutzgesetz: Hunde aus Nicht‑EU‑Staaten dürfen mit Tollwutimpfung frühestens im Alter von sieben Monaten eingeführt werden. Das Jungtier wurde vom Tierschutz Rhein‑Neckar in Obhut genommen.
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |