Bad Dürkheim. Das Vereinigte Königreich ist zum 31. Januar 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten (sog. Brexit). Es wurde zwischen Großbritannien und der EU eine Übergangsfrist bis Ende 2020 vereinbart, in der bisherige Regelungen weitergelten. Noch ist nicht bekannt, welche Bedingungen nach Ablauf dieser Frist gelten werden. Laut der Übergangsregelung gilt für britische Staatsangehörige, dass sie auch in Zukunft in Deutschland ohne Einschränkungen leben dürfen. Aber in jedem Fall werden sie zukünftig für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel oder einen anderen Nachweis über ihr Aufenthaltsrecht benötigen. Bis zum Ablauf der Übergangsfrist sind britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen weiterhin freizügigkeitsberechtigt.
Im Landkreis Bad Dürkheim leben zurzeit ca. 70 Britinnen und Briten. Sie werden gebeten, sich regelmäßig zu informieren und Auskunft beim Amt für Migration und Integration zu suchen, um gegebenenfalls einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Anträge können auch vorsorglich gestellt werden. Auch eine Einbürgerung ist eine Option. Wer die Voraussetzungen erfüllt und bis zum Ende der Übergangsfrist seine Einbürgerung beantragt, kann zusätzlich den britischen Pass behalten.
Seit dem Brexit-Votum im Jahr 2016 haben sich mehr als 60 Britinnen und Briten im Landkreis Bad Dürkheim einbürgern lassen.
Weitere Informationen erhalten Betroffene auf der Internet-Seite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de Hinweis:
Das Amt für Migration und Integration ist momentan immer mittwochs aufgrund einer EDV-Umstellung geschlossen. ps
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