Amerikanische Faulbrut im Landkreis: Sperrzonen eingerichtet

- Die Sperrzonen im Überblick.
- Foto: Kreisverwaltung
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Bad Dürkheim. Im Landkreis Bad Dürkheim ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) ausgebrochen – eine bakterielle Bienenseuche, die für Menschen ungefährlich ist, für Honigbienen jedoch tödlich enden kann. Der Erreger Paenibacillus larvae wurde am 17. Juli vom Fachzentrum Bienen und Imkerei des DLR Mayen offiziell nachgewiesen. Zur Eindämmung der Tierseuche hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim eine Allgemeinverfügung mit Sperrzonen erlassen.
Was ist die Amerikanische Faulbrut (AFB)?
Die Amerikanische Faulbrut ist eine meldepflichtige Tierseuche. Sie betrifft ausschließlich Honigbienenlarven und zerstört das Brutbild im Bienenstock. Für den Menschen ist der Erreger vollkommen ungefährlich – auch Honig aus betroffenen Stöcken ist verzehrbar, darf aber nicht zur Bienenfütterung verwendet werden.
Wie kam es zum Ausbruch?
Ursprung des Ausbruchs sind 263 Bienenstöcke eines einzelnen Imkers, der seine Völker im Landkreis Bad Dürkheim verteilt aufgestellt hat – teils ohne Erlaubnis der Grundstückseigentümer. Ursprünglich standen 42 Stöcke illegal in einem Naturschutzgebiet. Die unklaren Besitzverhältnisse und die verbotene Nutzung führten zu ersten Laboruntersuchungen. Dort wurden AFB-Sporen nachgewiesen. Daraufhin mussten sämtliche Bienenstöcke des Imkers untersucht werden. Zwischen dem 12. und 15. Juli begutachtete das Veterinäramt mit acht Bienenseuchensachverständigen alle 263 Stöcke. Vier davon zeigten deutliche Symptome der Faulbrut. Weitere Ergebnisse werden in den nächsten zweieinhalb Wochen erwartet.
Diese Sperrzonen gelten jetzt
Im Umkreis von einem bis drei Kilometern um die betroffenen Bienenstände wurden Sperrzonen eingerichtet. Eine dieser Zonen reicht auch in den benachbarten Rhein-Pfalz-Kreis, da dort ebenfalls Stöcke aufgestellt waren. Eine Übersichtskarte der Zonen wird kommende Woche im Geoinformationssystem (GIS) des Landkreises online abrufbar sein.
Was gilt in den Sperrzonen?:
Für alle Imker innerhalb der Sperrzonen gelten folgende verbindliche Auflagen:
• Anzeige der Bienenhaltung beim Veterinäramt mit Angabe von Standort und Völkerzahl (auch Koordinaten oder Kartenmaterial).
→ E-Mail: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
• Unverzügliche Untersuchung aller Völker durch Amtstierärzte. Diese ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach einer Behandlung zu wiederholen.
• Verbot des Transports: Bienenstöcke, lebende oder tote Bienen, Waben, Honig, Wachs, Gerätschaften oder Futtervorräte dürfen den Standort nicht verlassen.
• Honig darf nicht zur Fütterung verwendet werden, auch wenn er für den menschlichen Verzehr geeignet ist.
• Nur bei nachgewiesener Entseuchung („Seuchenwachs“) dürfen bestimmte Materialien weitergegeben werden – ausschließlich an spezialisierte Betriebe.
• Verbot der Neueinbringung von Bienenvölkern in die Sperrzonen.
• Ausnahmegenehmigungen können nur vom Veterinäramt erteilt werden, wenn keine Gefahr der Verschleppung besteht.
Zwei Bußgeldverfahren gegen Imker eingeleitet
Der betroffene Imker sieht sich nun mit zwei Bußgeldverfahren konfrontiert:
Erstens wegen naturschutzrechtlicher Verstöße: illegales Aufstellen im Schutzgebiet, bauliche Anlagen, Befahren mit Fahrzeugen und zweitens wegen eines Verstoßes gegen tierseuchenrechtliche Vorschriften: fehlende Gesundheitszeugnisse, unzulässiger Transport über Kreisgrenzen.
Sanierung der Bienenvölker möglich
Bei infizierten Völkern kann unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Sanierung erfolgen. Dabei wird der Bienenstock umfassend gereinigt und das Volk auf neue Mittelwände gesetzt. Dieses Verfahren ist jedoch aufwendig und streng kontrolliert. Das Veterinäramt begleitet solche Maßnahmen intensiv.
Bitte um Geduld und Zusammenarbeit
Angesichts der großen Anzahl betroffener Stöcke bittet das Veterinäramt um Geduld. Die Proben werden im Labor in Mayen mit Hochdruck bearbeitet – dennoch kann es zu Verzögerungen kommen. Die Behörde ruft alle Imker in den Sperrzonen dringend dazu auf, sich unverzüglich zu melden, um weitere Beprobungen zu ermöglichen.
Online-Infos und Kontaktmöglichkeiten
Alle aktuellen Informationen zur Amerikanischen Faulbrut, zur Allgemeinverfügung und zu den Sperrzonen sind ab sofort abrufbar unter: 🔗 www.kreis-bad-duerkheim.de/AFB
In Kürze werden dort auch Kartenmaterial und GIS-Verlinkungen zu den betroffenen Gebieten bereitgestellt.
Die Kontaktstelle für betroffene Imker ist:
Veterinäramt Landkreis Bad Dürkheim
Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim
📧 E-Mail: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Gemeinsam gegen die Seuche
Der Fall zeigt, wie wichtig umsichtige und regelkonforme Bienenhaltung ist. Die Imkerei ist nicht nur ein Hobby, sondern ein entscheidender Beitrag zum Erhalt unserer Ökosysteme. Nur mit klaren Regeln, sorgfältiger Kontrolle und enger Zusammenarbeit kann eine solche Tierseuche wirksam eingedämmt werden. [red]
Autor:Reiner Bohlander aus Frankenthal |
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