Florian Bellaire drängt auf Abschluss des Planungsverfahrens für die zweite Rheinbrücke: Der Ball liegt bei der Landesregierung

Landtagsabgeordneter Florian Bellaire | Foto: Rolf H. Epple
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Wie der Landtagsabgeordnete Florian Bellaire (CDU) mitteilt, kann die Landesregierung zum Zeitpunkt der Baurechtserlangung für die zweite Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe „derzeit keine belastbaren Aussagen“ machen. Dies geht hervor aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten an die Landesregierung. Demnach muss auch Rheinland-Pfalz weitere Aufgaben erledigen, um Baurecht für die geplante Brücke zu schaffen.

„Weiterhin nennt die Regierung kein Datum, wann Baurecht vorliegen soll. Damit ist jetzt aber noch einmal von der Landesregierung selbst verbindlich festgehalten: Rheinland-Pfalz ist weiterhin in der Pflicht, das Planungsverfahren abzuschließen und Baurecht zu schaffen. Anders als von der Landesregierung durch Ministerin Schmitt am 18. September in einer Presseerklärung dargestellt, hat Rheinland-Pfalz bezogen auf die zweite Rheinbrücke nicht alle Hausaufgaben gemacht“, so Bellaire. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hatte zwischenzeitlich klargestellt, dass alle baureifen Projekte auch gebaut werden. Dazu der Abgeordnete: „Wir brauchen also Baurecht. Daher dränge ich darauf, dass das Land das Verfahren für die zweite Rheinbrücke so schnell wie möglich endlich abschließt.“

Mit Blick auf die Finanzierung von Verkehrsprojekten durch den Bund hatte die Ministerin den Bund kritisiert (die Rheinpfalz berichtete am 19. September) und sich dabei unter anderem auf die zweite Rheinbrücke bezogen, obwohl das Land selbst noch gar kein Baurecht geschaffen hat. In der Folge hatte sich Bellaire umgehend mit einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung gewendet.

Nach Auskunft der Landesregierung an Bellaire müsse „durch das Land Rheinland-Pfalz für den rheinland-pfälzischen Planungsteil die ursprünglich noch fehlenden Pfeilerstandorte und ein auf der Südseite der neuen Rheinbrücke angeordneter Betriebsweg, der für Radfahrer und Fußgänger gemäß Fernstraßengesetz genutzt werden kann, in einem ergänzenden Planfeststellungsverfahren geplant werden, um vollziehbares Baurecht zu erreichen“.
Die Genehmigungsplanung für diese Ergänzungen solle dem Bundesministerium in Kürze zur Zustimmung vorgelegt werden. Die Einleitung des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens sei für Sommer 2026 vorgesehen.

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Florian Bellaire aus Wochenblatt Wörth

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