Rhein-Neckar-Kreis. Geraten Menschen plötzlich durch einen Unfall oder eine Erkrankung in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbst bestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbst bestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht können sich Interessierte informieren.
Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet hierzu in Kooperation mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar am Donnerstag, 22. Mai, ab 18 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Edingen-Neckarhausen, Hauptstraße 60-62, Ortsteil Edingen, eine kostenlose Infoveranstaltung an. Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. red
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