Fachfortbildung zu inklusiver Infrastruktur im Rhein-Neckar-Kreis

Die Referenten von links nach rechts: Bilal Kunduklija, Astrid Clausen, Silke Ssymank, Markus Heeren, Isabella Krahnert und Martina Laurenz | Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
  • Die Referenten von links nach rechts: Bilal Kunduklija, Astrid Clausen, Silke Ssymank, Markus Heeren, Isabella Krahnert und Martina Laurenz
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Heidelberg. Großes Interesse fand die Fortbildung „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum – Schwerpunkt ÖPNV und inklusive Spielplätze“, die im großen Sitzungssaal des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis in Heidelberg stattfand. Knapp 60 kommunale Inklusionsvermittelnde, Mitglieder des Inklusionsbeirats, kommunale Ansprechpersonen für Menschen mit Behinderungen, Bürgermeister, Planerinnen und Planer aus den Kreiskommunen sowie Bauingenieure nutzten die Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zur Vertiefung ihres Wissens.

Veranstaltet wurde die ganztägige Fortbildung von der Kommunalen Behindertenbeauftragten des Rhein-Neckar-Kreises, Silke Ssymank. Im Mittelpunkt standen die rechtlichen Grundlagen des barrierefreien Bauens im öffentlichen Raum – insbesondere im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – sowie die Gestaltung inklusiver Spielplätze. „Zur Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum gibt es ein umfangreiches Gesetzes- und Regelwerk. In der Praxis erleben wir jedoch häufig Unsicherheiten bei der Umsetzung“, erklärte Stefan Hildebrandt, Erster Landesbeamter und Stellvertreter des Landrats in seiner Begrüßung. „Mit dieser Fortbildung wollen wir Orientierung geben, Grundlagenwissen vermitteln und konkrete Handlungssicherheit auch in problematischen Situationen schaffen.“

Ziel ist eine möglichst barrierefreie Mobilitätskette

Isabella Krahnert und Markus Heeren vom Verkehrsverbund Rhein-Neckar gingen zunächst auf die rechtlichen Grundlagen und die Normenhierarchie ein. Gemäß § 8 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes musste bis zum 1. Januar 2022 die vollständige Barrierefreiheit im Öffentlichen Nahverkehr erreicht sein. Landkreise und kreisfreie Städte tragen die Hauptverantwortung für den Nahverkehrsplan, die Umsetzung und Finanzierung erfolgt durch die Kommunen und den Kreis. Im Anschluss erläuterten beide anhand von Beispielen die Mindestvorgaben für eine barrierefreie Bushaltestelle. Die Planung beeinflussende Faktoren sind unter anderem Haltestellenlängen, Bordhöhen- und Typen, Aufstellflächen, Fahrzeugtyp, geplante Haltestellenformen und die topografische Lage. Übergeordnetes Ziel ist über den einzelnen Haltesteig hinaus eine möglichst lückenlose und barrierefreie Mobilitätskette herzustellen. Hier spielen digitale Information, Leitsysteme, Beschilderung und Überquerungen eine zentrale Rolle.

Planungsgrundsätze beim barrierefreien Bauen

Oliver Appel, Landeszentrum Barrierefreiheit Baden-Württemberg, stellte zunächst das Beratungs- und Schlichtungsangebot des Landeszentrums vor, welches auch den Bereich Bauen und Verkehr beinhaltet. Weiter ging er auf verschiedene Bodenbeläge und die Funktion von bodengebundenen und digitalen Leitsystemen für sehbeeinträchtigte Personen ein. Visuelle Kontraste helfen zusätzlich Hinweise und Gefahren zu erkennen, um beispielsweise vor abwärtsführenden Stufen zu warnen. Bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen mit Hilfsmittelnutzung dagegen sind oft zum Wenden oder beim Einstieg größere Platzbedarfe erforderlich und Rundborde dürfen nicht höher als drei Zentimeter sein, um überrollbar zu sein.

Barrierefreie Ampelquerungen mit dem Zwei-Sinne-Prinzip

Im Anschluss referierte Dr. Klaus Wolff zum Thema barrierefreie Ampelquerungen. Nach einer Einführung in die demografische Entwicklung und daraus folgenden zunehmenden Seheinschränkungen in der Altersbevölkerung erläuterte er das Zwei-Sinne-Prinzip als Voraussetzung zur Schaffung von Barrierefreiheit. Es besagt, dass mindestens zwei der drei Sinne Sehen, Hören, Tasten angesprochen werden müssen. Die Umsetzung des Prinzips wurde am Beispiel der barrierefreien Ampelquerung im Detail erläutert. So müssen Lichtsignalanlagen akustische und taktile Zusatzeinrichtungen haben und Bodenindikatoren Zusatzinformationen über Art und Richtung der Überquerung vermitteln. Bilal Kunduklija vom Amt für Straßen- und Radwegebau im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis stellte praktische Beispiele vor, bei denen zum Teil Einzelfalllösungen angestrebt werden mussten und Abstimmungsprozesse erforderlich waren. Als Herausforderungen benannte er Kurven, unübersichtliche Lagen, durch Grundstücke begrenzte Haltestellen und Hanglagen. In allen Fällen konnten gute Lösungen und Kompromisse in Abstimmung mit den Beteiligten gefunden werden.

Warum detailgetreue Pläne so wichtig sind

Um eine Förderung für den Bau zu erhalten, ist derzeit das Einholen einer Stellungnahme erforderlich. Silke Ssymank, Kommunale Behindertenbeauftragte des Kreises, erläuterte die Voraussetzungen für die Abgabe einer positiven Stellungnahme und betonte die Wichtigkeit von detailgenauen Plänen sowie einem Erläuterungsbericht, der Sonderlösungen, zum Beispiel einen verkürzten Ausbau, begründet. Wenn ein Ausbau nicht nach den aktuellen technischen Regelwerken erfolgen kann, werden Menschen mit Beeinträchtigungen aus dem Inklusionsbeirat oder den Verbänden beratend mit eingebunden.

Inklusive Spielplätze

Abgerundet wurde die Veranstaltung durch einen fachlichen Input zur Gestaltung inklusiver Spielplätze durch Martina Laurenz und Astrid Clausen, beide Mitarbeiterinnen des Vereins zur beruflichen Integration Heidelberg. Das Projekt SPIN (Spielplätze inklusiv) beinhaltet Sensibilisierung und Beratung der Entscheidungsträger mit dem Ziel gemeinsames Spielen und eine selbstständige Nutzung durch den Bau einer geeigneten Umgebung zu ermöglichen. Die Mehrzahl der Spielplätze ist für Kinder mit Beeinträchtigungen nur eingeschränkt nutzbar. Wichtige Aspekte sind die Vermeidung von Sonderbereichen, eine barrierefreie Zugänglichkeit, die Förderung aller Sinne mit verschiedenen Schwierigkeitsstufen und die Aufenthaltsqualität.

In der folgenden Diskussionsrunde wurde deutlich, wie groß der Bedarf an Austausch und praxisnaher Orientierung ist. Abschließend betonte Ssymank: „Unser Ziel war es, Kommunen durch fachlichen Input so zu unterstützen, dass Bauprojekte von Beginn an barrierefrei gedacht werden und positive Stellungnahmen möglich sind. Barrierefreiheit ist kein Hindernis, sondern ein Qualitätsmerkmal moderner und teilhabeorientierter Infrastruktur.“red

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Autor:

Karin Hoffmann aus Ludwigshafen

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