Bei Kontrollen von mehreren Glasfaserbaustellen im Raum Pirmasens, Kirchheimbolanden und Kaiserslautern stellte der Saarbrücker Zoll 15 illegal beschäftigte Bauarbeiter ohne die erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen fest
Pirmasens. Bei Kontrollen von mehreren Glasfaserbaustellen im Raum Pirmasens, Kirchheimbolanden und Kaiserslautern stellte der Saarbrücker Zoll 15 illegal beschäftigte Bauarbeiter ohne die erforderlichen Aufenthaltsgenehmigungen fest.
Gestern, 12. August, führten Einsatzkräfte der Finanzkontrolle "Schwarzarbeit Kaiserslautern" bei verdachtsunabhängigen Kontrollen Personenüberprüfungen bei insgesamt 60 Arbeitnehmern durch. In 15 Fällen wurde der unerlaubte Aufenthalt im Bundesgebiet festgestellt. "Das heißt konkret, dass die Arbeiter weder einen Aufenthaltstitel, noch eine Arbeitserlaubnis für Deutschland vorweisen konnten", so Nicole Hübner, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken.
Gegen die ausländischen Arbeitnehmer wurden entsprechende Straf- und Bußgeldverfahren eingeleitet, woran sich Folgemaßnahmen durch die Ausländerbehörden anschließen werden. Auch die Arbeitgeber müssen mit Strafverfahren rechnen, da sie zu dem unerlaubten Aufenthalt maßgeblich beigetragen haben.
Zusatzinformation
Bei den ausländischen Arbeitskräften handelte es sich um so genannte Positivstaater. Dies bedeutet, dass sich Drittausländer, die die jeweilige Staatsangehörigkeit besitzen, bis zu 90 Tage zu touristischen Zwecken innerhalb der Europäischen Union aufhalten dürfen, ohne hierzu ein Visum zu benötigen. Diese Befreiung der Visumspflicht erlischt jedoch bei Aufnahme einer Beschäftigung. Drittausländer, die entgegen der Visumspflicht ohne Visum einer Beschäftigung im Bundesgebiet nachgehen, begehen eine Straftat gemäß § 95 Aufenthaltsgesetz. Wer als Arbeit- oder Auftraggeber einen Drittausländer ohne Visum entgegen bestehender Pflichten beschäftigt oder beauftragt, macht sich des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz strafbar. Das zu erwartende Strafmaß beläuft sich auf eine Geldstrafe oder in schwerwiegenderen Fällen auf eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Wer als Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmeldet und entsprechende Sozialversicherungsbeiträge nicht oder in zu geringer Höhe entrichtet, begeht durch Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt ebenfalls eine Straftat gemäß § 266a StGB. Bestraft wird dies mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. (Hauptzollamt Saarbrücken)
Konzerte Kaiserslautern. Das Konzertprogramm 2025/2026 in Kaiserslautern startet mit einem vielseitigen Angebot im September. Im September gehören unter anderem ein Sinfoniekonzert, die Jazzbühne und eine Kulturandacht dazu. Ein Schwerpunkt widmet sich Komponistinnen und Interpretinnen und die "Stimme als Instrument des Jahres" setzt ein musikalisches Ausrufezeichen. Konzerte Kaiserslautern: Von Italien inspiriertDen Auftakt bildet am Freitag, 19. September 2025, um 19.30 Uhr ein...
Konzertprogramm Kaiserslautern Fruchthalle. Mit im Zeichen des 750-jährigen Stadtjubiläums steht das kommende Konzertprogramm der Stadt Kaiserslautern für die Saison 2025/2026. Sie geht mit zahlreichen Höhepunkten in über 70 Veranstaltungen in ihre 76. Saison. Bürgermeister und Kulturdezernent Manfred Schulz und der Leiter des Kulturreferates, Christoph Dammann, stellten sie im Juni vor. Konzertprogramm 2025/2026: Klassik trifft Moderne und SpitzeninterpretenDas Kulturprogramm Kaiserslautern...
Musikantenland-Weinwanderung. Am Freitag, 26. September 2025, lädt Pfeffelbach zur ersten Musikantenland-Weinwanderung im Rahmen der Zeltkerwe ein. Entlang der rund 4,5 Kilometer langen Strecke erwarten die Teilnehmenden ausgewählte Weinproben renommierter Weingüter sowie regionale Spezialitäten – ein genussvoller Nachmittag für alle, die Weinwandern in der Pfalz mit geselliger Feststimmung verbinden möchten. Sieben Weinstände und regionale SpezialitätenAn sieben Weinständen schenken...
Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.
Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.