Jahresbericht Tierschutz 2020
Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung informiert

Im Jahr 2020 war die Bearbeitung von tierschutzrechtlichen Verstößen wichtiger Teil der Tierschutzarbeit des Veterinäramtes. Hinweise auf solche Verstöße gehen telefonisch, per E-Mail oder per Post ein. Dabei ist die Veterinärbehörde verpflichtet auch anonymen Anzeigen nachzugehen. Nach einer tierschutzrechtlichen Überprüfung der Tierhaltungen vor Ort, ergreift die Behörde entsprechend der rechtlichen Vorgaben die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Maßnahmen.

Im letzten Jahr wurden bei rund 560 Erst- und Nachkontrollen etwa 370 Tierhaltungen überprüft. Dabei wurden bei 236 Kontrollen Verstöße festgestellt. Solche Verstöße können beispielsweise eine mangelhafte Versorgung mit Futter und Wasser sein, eine nicht erfolgte tierärztliche Vorstellung bei kranken Tieren oder auch mangelhafte Haltungsbedingungen. Bei leichten Verstößen erfolgt eine mündliche Belehrung. Innerhalb einer angemessenen Frist müssen Tierhalter die festgestellten Verstöße dann abstellen. In 39 Fällen lagen schwere Mängel vor. In 30 Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. In drei besonders schweren Fällen wurden Tierhalteverbote ausgesprochen. Insgesamt mussten zwei Hunde, 12 Ziegen und ein Pferd fortgenommen und anderweitig untergebracht werden.

In einem Fall hatte ein Tierhalter sein Pferd über einen längeren Zeitraum nicht ausreichend mit Futter und Wasser versorgt. Angemessene Haltungsbedingungen, eine tierärztliche Betreuung und die erforderliche Hufpflege wurden ebenfalls nicht gewährleistet. Bei einem anderen Fall wurde bei einer Haltung von 12 Ziegen festgestellt, dass die Tiere massiv verlängerte Klauen, die teilweise auch schon zu Fehlstellungen der Gliedmaßen geführt hatten, aufwiesen. Außerdem kamen in dem Bestand Atemwegserkrankungen und Hautveränderungen vor. In beiden Fällen kamen die Tierhalter den Anordnungen zur Abstellung der Verstöße nicht nach. Daher wurden die Tiere fortgenommen und jeweils in tiergerechten Haltungseinrichtungen untergebracht. Beiden Tierhaltern wurde das Halten und Betreuen der jeweiligen Tierarten untersagt.

Im Jahr 2020 konnte - vermutlich pandemiebedingt - ein Anstieg des Interesses an einer Tierhaltung beobachtet werden. Beispielsweise sind fast 200 neue Tierhalter der gesetzlichen Registrierungspflicht für die Haltung von Hühnern nachgekommen. Diese Registrierungspflicht gilt für alle Geflügelhaltungen und auch für Hobbyhalter. Bei anlassbezogenen Kontrollen von Hühnerhaltungen wurden im letzten Jahr 50 Haltungseinrichtungen kontrolliert, bei rund 20 Prozent der Tierhalter konnten tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt werden.

„Die Haltung von Geflügel und insbesondere Legehennen erfordert einiges an Fachwissen um die Haltungsbedingungen tierschutzgerecht zu gestalten. Neben der Bereitstellung von geeignetem Futter und Wasser ist es unter anderem erforderlich, den Tieren genügend Platz zum Scharren, Picken und Staubbaden zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich jederzeit vor widrigen Witterungseinflüssen und Beutegreifern verstecken können und im Stall müssen in ausreichender Menge Sitzstangen und Legenester vorhanden sein.“, so Amtstierärztin Dr. Regier, Abteilungsleiterin Tierschutz, im Landratsamt Karlsruhe.

Es ist zu beachten, dass die Anschaffung von Tieren wohl überlegt sein muss. Die Bürger sollten sich im Klaren darüber sein, dass die Bedürfnisse der Tiere auch nach der Pandemie und dem Wegfall verschiedener Homeoffice-Regelungen und Ähnlichem noch zu erfüllen sind.

Autor:

Landratsamt Karlsruhe aus Wochenblatt Bruchsal

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