"CIK" und "Dehoga" fragen: Wie geht es weiter?
Fortführung der Sondernutzungsmöglichkeiten für Außengastronomie
Karlsruhe. Nach derzeitiger Rechtslage enden zum 31. März 2022 die erweiterten Sondernutzungsmöglichkeiten der Außenflächen für die Gastronomie, die "Terrassen" (das "Wochenblatt" berichtete). Gleichzeitig entfällt auch die temporäre Gebührenbefreiung. Gemeinsam haben sich "Deutsche Hotel- und Gaststättenverband" (DEHOGA) Karlsruhe und "City Initiative Karlsruhe" (CIK) in einem Brief an die Mitglieder des Karlsruher Gemeinderats gewendet, um eine Verlängerung über den 31. März hinaus zu...