Neustadt an der Weinstraße informiert:
Vorgehensweise Testung

Symbolbild | Foto: Levan/stock.adobe.com

Neustadt/Region. Nur Bürger der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Haßloch, Verbandsgemeinde Deidesheim, Verbandsgemeinde Lambrecht sowie der Verbandsgemeinde Wachenheim werden im Corona-Testzentrum der Stadt Neustadt an der Weinstraße getestet.
Handelt es sich also um einen Patienten aus dem oben genannten Personenkreis, muss zunächst die Bürgerhotline der Stadt Neustadt unter 06321 855 1891 täglich von 8 bis 17 Uhr kontaktiert werden. Hier durchlaufen alle Patienten ein Abfrageschema. Folgende Kriterien werden abgefragt.

Zwei Optionen:

Haben Sie akute Atembeschwerden, wie zum Beispiel Husten, und Sie hatten in den letzten 14 Tagen vor Beschwerdebeginn direkten Kontakt zu einer Person mit einer bestätigten Coronainfektion oder Sie üben eine Tätigkeit in einer Pflege- oder Altenheimeinrichtung, in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus aus oder Sie gehören zu einer Risikogruppe?

ODER

Haben Sie schwere Beschwerden, im Sinne einer Lungenentzündung, zum Beispiel schwerer Husten, Luftnot, Fieber, deutlich eingeschränkte Belastbarkeit?
Sofern einer dieser Punkte auf den Anrufer zutrifft, werden die Kontakte aufgenommen und eine ein Arzt nimmt telefonisch Kontakt zwecks Terminvereinbarung auf. Nach der Terminvergabe muss telefonisch bei einem Hausarzt oder der ärztlichen Bereitschaftspraxis Neustadt ein Überweisungsschein für Laboruntersuchungen angefordert werden. Diese Schreiben der Stadtverwaltung Laborüberweisung (Muster 10) wird vom ausstellenden Arzt direkt an das Corona-Testzentrum gefaxt.
Auf dem Weg zum Testtermin sollen jegliche Kontakte zu anderen Personen vermieden werden. Ist der Abstrich im Testzentrum erfolgt, muss in häuslicher Quarantäne auf das Testergebnis gewartet werde. Dies kann aktuell bis zu fünf Tagen dauern. Positive Testergebnisse werden von den Laboren direkt an das Gesundheitsamt übermittelt. Alle Befunde werden parallel auch an den
überweisenden Arzt übermittelt.
Bei einem positiven Testergebnis wird das zuständige Gesundheitsamt umgehend Kontakt mit den betroffenen Personen aufnehmen. Ist das Testergebnis negativ sollte der überweisende Arzt seine Patienten umgehend informieren. Sollte diese Rückmeldung nach fünf Tagen nicht erfolgt sein, sollen alle Betroffenen den überweisenden Arzt
kontaktieren. kim/ps

Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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