Die Wahlen am 8. November sollen in jedem Fall stattfinden
Briefwahl beantragen

In Zeiten der Pandemie ist Briefwahl eine gute Wahl, auch kurzfristig.  Foto: Pixabay
  • In Zeiten der Pandemie ist Briefwahl eine gute Wahl, auch kurzfristig. Foto: Pixabay
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Haßloch. Am 8. November sind mehrere Wahlen im Landkreis Bad Dürkheim geplant: Neben der Landratswahl stehen noch Bürgermeisterwahlen in Haßloch und der Verbandsgemeinde Lambrecht an. Trotz der von Bund und Ländern anvisierten Einschränkungen sollen diese Wahlen in jedem Fall stattfinden.

Die Kreisverwaltung hat beim Land an mehreren Stellen darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Lösung in einer neu zu formulierenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes in jedem Fall aufgenommen werden muss.
„Der Wahlvorgang ist bereits in vollem Gange“, erklärt Rolf Kley, Leiter der Kommunalaufsicht beim Kreis. „Sehr viele Menschen haben bereits ihre Stimme per Briefwahl abgegeben.“ Wer dies noch nicht getan hat, den ruft die Kreisverwaltung noch einmal dazu auf, Briefwahl zu beantragen. „Dies ist immer noch möglich. Wenn es zeitlich nicht reicht, die erhaltenen Unterlagen dann zurückzusenden, können sie bei den Verwaltungen eingeworfen werden.
Jede Briefwahl entlastet die Wahllokale vor Ort, die streng auf Abstände und Hygiene achten.“ Wer dennoch vor Ort wählen möchte, wird dies aber tun können – und zwar „coronasicher“. Wahlkabinen und Stifte werden nach jedem Wahlvorgang desinfiziert, angepasst an die jeweiligen Räumlichkeiten darf immer nur eine begrenzte Personenanzahl ins Wahllokal. „Es wird alles so geregelt, dass sich jeder bei seiner Stimmabgabe sicher fühlen kann.“
„In dringenden Ausnahmefällen, wenn etwa jemand kurzfristig in Quarantäne muss und noch nicht gewählt hat, kann sogar noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr bei der jeweiligen Gemeinde per E-Mail oder Fax die Briefwahl beantragt werden“, erläutert Kley. „Derjenige muss dann allerdings organisieren, dass die Unterlagen bei der Gemeinde abgeholt und dort bis 18 Uhr wieder abgegeben werden.“ Und wenn jemand aus Quarantäne-Gründen die Briefwahl kurzfristig beantragt, muss die Übergabe der Unterlagen zwischen dem „Boten“ und dem Wählenden außerdem kontaktlos erfolgen. „Auf jeden Fall ist das Wahlrecht sichergestellt.“ ps

Autor:

Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße

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