Ordnungsbehörde verstärkt Kontrollen
Erneuter Zwischenfall mit Hundehaltern in Schifferstadt

Die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Schifferstadt bittet darum, Hunde grundsätzlich an die Leine nehmen, wenn man nicht alleine im Wald unterwegs ist.  | Foto: Pixabay
  • Die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Schifferstadt bittet darum, Hunde grundsätzlich an die Leine nehmen, wenn man nicht alleine im Wald unterwegs ist.
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Schifferstadt. Anfang April kam es an der Holzbrücke über den Ranschgraben zu einer unangenehmen Begegnung zwischen zwei Hundehaltern und deren freilaufenden Tieren und einem Vater samt dreijährigem Sohn.  „Die Hunde kamen 20 Meter vor dem Halter und 50 Meter vor der Halterin aus dem Wald. Ein Hund sprang auf unser im Bach befindliches Holz-Spiel-Boot“, berichtet der Vater. Er habe die Hundehalter darum gebeten ihre Tiere an die Leine zu nehmen. Während der Halter sich ahnungslos zeigte, erklärte die Halterin, dass sie die Pflicht, ihren Hund bei sich nähernden Passanten anzuleinen, nicht interessiere. Bei dem Hundehalter handelt es sich um einen etwa 55 Jahre alten Mann mit langen, grauen Haaren. Die Hundehalterin war circa 55 Jahre alt und hatte schwarz gefärbte, mittelange Haare. Auf dem Rückweg fielen dem Vater zwei Fahrzeuge auf, die den Zugang zum Wald von der Dudenhofener Straße aus, nach dem Fußballplatz rechts, zuparkten. So konnte er mit seinem Sohn den Weg nicht problemlos passieren. Wer Angaben zu den Hundehaltern machen kann, sollte sich bitte an die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Schifferstadt unter  06235 44129 wenden.
Die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Schifferstadt bittet darum, Hunde grundsätzlich an die Leine nehmen, wenn man nicht alleine im Wald unterwegs ist. Auf öffentlichen Straßen und öffentlichen Anlagen der Stadt Schifferstadt innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde sogar nur angeleint ausgeführt werden. Außerhalb, das heißt nicht nur im Wald sondern auch im Feld, sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern, so die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung. Der Vollzugsdienst wird zukünftig verstärkte Kontrollen vornehmen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Vorfälle, wie der oben geschilderte, sollten dringend bei der Ordnungsbehörde gemeldet werden. Möglichst mit näheren Angaben zum Aussehen von Hundehalter und Tier beziehungsweise zum Kennzeichen. ps

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Wochenblatt Speyer aus Speyer

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