Schwegenheimer Straße in Harthausen
Tempo 30 in greifbare Nähe gerückt?

Es tut sich was in der Schwegenheimer Straße in Harthausen: Die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen will Tempo 30 anordnen, es fehlt nur noch die Zustimmung des LBM. | Foto: lobpreis/Pixabay
  • Es tut sich was in der Schwegenheimer Straße in Harthausen: Die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen will Tempo 30 anordnen, es fehlt nur noch die Zustimmung des LBM.
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Harthausen. Über eine Postkartenaktion kam der Landtagsabgeordnete Michael Wagner im August vergangenen Jahres in Kontakt mit Johann Kilian aus Harthausen. Seitdem habe sich viel bewegt, teilt Wagner jetzt mit: die Gründung der Interessensgemeinschaft "Ruhe statt Lärm", zwei Anfragen des CDU-Abgeordneten im Landtag zum Thema Verkehrsbelastung in Harthausen, Gespräche mit Ortsbürgermeister Harald Löffler, eine groß angelegte Unterschriftenaktion der Bürgerinitiative, ein Besuch Wagners beim Landesbetrieb Mobilität (LBM), die Überreichung von 325 Unterschriften im Verkehrsministerium.

Ein erster Teilerfolg scheint jetzt in Sicht: Laut Sachstandsbericht der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen zur Schwegenheimer Straße liegt nunmehr die schallschutztechnische Untersuchung des LBM vor. Die entscheidenden Grenzwerte seien demnach an einigen Gebäuden sowohl tagsüber als auch nachts erreicht, heißt es in einer Pressemitteilung Wagners. Die Verbandsgemeindeverwaltung beabsichtige, auf der Schwegenheimer Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Stundenkilometern anzuordnen. Was noch fehlt, ist die Zustimmung der oberen Straßenverkehrsbehörde beim LBM, die hat die Verbandsgemeinde beantragt.

Wagner sieht in einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 nur einen ersten Schritt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung müsse auch überwacht werden. Außerdem, so der Landtagsabgeordnete, müsse der Straßenbelag dringend erneuert werden. Auch der Schwerlastverkehr stelle ein Problem dar.

"Ich freue mich für die Menschen vor Ort, dass dieses erste Etappenziel nunmehr in greifbarer Nähe liegt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte, sofern sie eingehalten wird, der Verkehrssicherheit dienen und vor allem die Anwohner vor Lärm und Abgasen schützen," so Wagner abschließend.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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