Feierstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach
Schiedspersonen verabschiedet und ernannt

Direktor des Amtsgerichts Jan Hornberger, Franz Baldauf, Norbert Geis, Marcus Klein und Verbandsbürgermeister Ralf Hechler (von links )  | Foto: Amtsgericht Landstuhl
  • Direktor des Amtsgerichts Jan Hornberger, Franz Baldauf, Norbert Geis, Marcus Klein und Verbandsbürgermeister Ralf Hechler (von links )
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Ramstein-Miesenbach. Die Verabschiedung und die Ernennung von Schiedspersonen war Anlass für eine kleine Feierstunde in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach.
Am 21. September wurde Norbert Geis aus Hütschenhausen auf Vorschlag des Verbandsgemeinderates durch Amtsgerichtsdirektor Jan Hornberger zum neuen Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach ernannt. Gleichzeitig ernannte Hornberger den bisherigen Schiedsmann, den Ersten Beigeordneten Marcus Klein, nunmehr zur stellvertretenden Schiedsperson der Verbandsgemeinde. Der stellvertretende Schiedsmann Franz Baldauf wurde nach fünfjährigem ehrenamtlichen Dienst als Schiedsperson der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach vom Direktor des Amtsgerichts mit einer Dankesurkunde der Landesregierung und einem Präsent aus dem Amt verabschiedet.
Direktor Hornberger würdigte die in den zurückliegenden Jahren von Marcus Klein und Franz Baldauf als Schiedspersonen engagiert geleistete ehrenamtliche Arbeit: „Nicht immer müssen Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern vor den Gerichten ausgetragen werden. Durch den erfolgreichen Einsatz der Schiedspersonen kann ein Gerichtsverfahren vermieden werden. Das Amt der Schiedspersonen erfordert ein großes Maß an Fingerspitzengefühl, das haben Sie beide in besonderer Weise bewiesen.“ Dem neuen Schiedsmann Norbert Geis dankte Hornberger für seine Bereitschaft zur Übernahme des Ehrenamtes und wünschte ihm für seine neue Aufgabe eine glückliche Hand und viel Erfolg.
Eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann gibt es in jeder Verbandsgemeinde, jeder verbandsfreien Gemeinde, jeder kreisangehörigen und jeder kreisfreien Stadt. Sie werden auf Vorschlag des Gemeinderats vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von fünf Jahren ernannt. Ihr Amt versehen die Frauen und Männer, die regelmäßig älter als 30 Jahre und ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sind, ehrenamtlich. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre schafft die Schiedsfrau oder der Schiedsmann die Voraussetzungen dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.ps

Autor:

Frank Schäfer aus Wochenblatt Pirmasens

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