Reichswaldgenossenschaft informiert
Bauholzaufnahme im Oktober

Foto: Pixabay/PublicDomainPictures

Ramstein-Miesenbach/Nanzdietschweiler . Wegen den weiterhin bestehenden coronabedingten Kontaktbeschränkungen wird die Bauholzaufnahme der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern (RWG) in diesem Jahr in den Oktober verschoben. Anträge die bis Ende August 2020 bei der Geschäftsstelle der RWG vollständig eingereicht wurden, werden dann überprüft. Die jeweiligen Antragsteller können also bis Ende des Jahres mit ihrem Bescheid, und bei Bewilligung, mit dem Zuschuss rechnen.
Geplant ist, die Überprüfung der Anträge in der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach und in Nanzdietschweiler am 10. Oktober durchzuführen.
Bürger der Reichswaldgemeinden erhalten auf Antrag unter anderem für einen Wohnhausneubau, für Erweiterungsbauten oder Instandsetzung an der Dachkonstruktion für das hieran verwendete Bauholz von der RWG eine Vergütung. Die Bauholzvergütung wird für tragende Teile der Dachkonstruktion von Wohnhäusern, Garagen oder Carports gewährt und erstreckt sich im landwirtschaftlichen Bereich auf Bauholz in Scheunen, Ställen, Hallen et cetera, auch im Außenbereich.
Über den notwendigen Bedarf hinausgehende Aufwendungen, wie zum Beispiel Pergolen, Gartenhäuschen, Geräteschuppen, Wintergärten sowie Überdachungen von Terrassen und Hauseingängen, Balkone et cetera sind nicht vergütungsfähig.
Voraussetzung zur Gewährung von Bauholzvergütung ist, dass das Gebäude dem eigenen Wohnbedarf dient, also von dem Antragsteller tatsächlich bewohnt wird beziehungsweise bei landwirtschaftlichen Unternehmen auch selbst genutzt wird.
Bei gewerblichen Objekten ist Voraussetzung, dass die Antragsteller die Gewerbefläche und die Wohnfläche selbst nutzen und die Wohnfläche größer als die Gewerbefläche ist.
Die aktuelle Richtlinie über die Gewährung von Bauholzvergütung ist auf der Internetseite der RWG unter www.rwg-kl.de ersichtlich. Dort können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diese bei der Geschäftsstelle der Reichswaldgenossenschaft Kaiserslautern oder in den Rathäusern anzufordern. ps

Autor:

Stephanie Walter aus Wochenblatt Landstuhl

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