Amerikanische Faulbrut bei Bienen ausgebrochen * Update
Landkreis Germersheim vergrößert den Sperrbezirk

Symbolbild | Foto: PollyDot/Pixabay

Germersheim/Lustadt. In einem Bienenstand in der Gemeinde Lustadt im Kreis Germersheim ist nach 2014 erstmals wieder die Amerikanische Faulbrut ausgebrochen.Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an.

Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kreisverwaltung Germersheim erlässt aus diesen Gründen eine Allgemeinverfügung und  erklärt Gebiet um den Bienenstock  im Bereich der Ortsgemeinde Lustadt zum Sperrbezirk erklärt: Der Sperrbezirk ergeht um den betroffenen Bienenstand in Lustadt, an der Lachenmühle.Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L 540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L540 bis zur Kreuzung der Queich. Die Queich bildet die südliche Grenze bis zur Holzmühle. Von dieser verläuft die östliche Grenze entlang der L538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Update vom 28. April

Die Amerikanische Faulbrut ist in einem weiteren Bienenstand im Kreis Germersheim ausgebrochen.
Bei dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche befällt der Krankheitserreger die Larven der Bienenbrut und richtet große Schäden in betroffenen Bienenstöcken an. Für den Menschen ist der Krankheitserreger, ein Bakterium, völlig ungefährlich- auch der Verzehr des Honigs stellt für den Menschen keine Gefahr dar.Aufgrund der schnellen Ausbreitung dieser Seuche ist die strikte Bekämpfung gesetzlich vorgeschrieben.

Ein Gebiet im Bereich der Ortsgemeinden Lustadt, Zeiskam, Westheim und Bellheim wird nun zum Sperrbezirk erklärt.Der bereits bestehende Sperrbezirk wird wegen eines weiteren betroffenen Bienenstandes in Lustadt an der Ludwigsmühle wie folgt erweitert:

Der Sperrbezirk wird in seinem nördlichen Verlauf begrenzt durch die Bahnschienen der Draisinenbahn von Westheim Richtung Zeiskam bis zur Kreuzung der L540. Die westliche Grenze verläuft entlang der L540 und geht in die Zeiskamer Straße über bis zur Kreuzung zur Hauptstraße in Bellheim. Von dort verläuft die Grenze entlang der Hauptstraße, setzt sich in der Fortmühlstraße fort und mündet in die L 538. Den östlichen Verlauf bildet die L 538 bis zu den Draisinenschienen in Westheim.

Für den Sperrbezirk gilt:

a) Alle Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk haben die Bienenvölker unter Angabe der Anzahl der Völker und des Standortes der Bienenstände unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Bereich Veterinärwesen anzuzeigen.
b) Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind nach näherer Anweisung der Kreisverwaltung Germersheim unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen.
Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen.
Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für die Amerikanische Faulbrut ergeben.
c) Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
d) Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
e) Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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