Neue Regeln gültig
Corona im Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg und Karlsruhe

Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Karlsruhe, Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis profitieren von Lockerungen | Foto: Dr StClaire auf Pixabay
  • Corona-Regeln in Baden-Württemberg: Karlsruhe, Heidelberg und der Rhein-Neckar-Kreis profitieren von Lockerungen
  • Foto: Dr StClaire auf Pixabay
  • hochgeladen von Kim Rileit

Rhein-Neckar-Kreis/Heidelberg/Karlsruhe. Im Rhein-Neckar-Kreis und im Stadtkreis Heidelberg können die Erleichterungen, die die neue Inzidenzstufe 1 ermöglicht, bereits mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung ab Montag, 28. Juni, umgesetzt werden. Dies gilt auch für den Landkreis und die Stadt Karlsruhe, welche die Regeln ebenfalls ab Montag umsetzen werden. 

Die 7-Tage-Inzidenzen befinden sich in den meisten baden-württembergischen Land- und Stadtkreisen mittlerweile im einstelligen Bereich. Durch die Einführung einer neuen Inzidenzstufe innerhalb der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sorgt ein Wert von 10,0 oder niedriger nun für weitere Lockerungen. Im Stadtkreis Heidelberg ist dies schon seit dem 14. Juni der Fall, wobei hier gleich an drei Tagen mit einem Inzidenzwert von 9,9 (zuletzt am 25. Juni) quasi eine Punktlandung hingelegt wurde. Auch der Rhein-Neckar-Kreis weist seit Sonntag zum fünften Mal in Folge einen einstelligen Wert auf.

Die Landesregierung hat zum 28. Juni die Corona-Verordnung komplett überarbeitet. „Eine entscheidende Neuerung ist neben der Einführung der neuen Inzidenzgrenze 10 die Tatsache, dass sowohl für Lockerungen als auch für Verschärfungen gilt, dass der jeweilige Inzidenzwert an fünf Tagen in Folge unter- oder überschritten sein muss“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Doreen Kuss.

Gemäß § 1 Abs. 3 CoronaVO hat das zuständige Gesundheitsamt unverzüglich ortsüblich bekanntzumachen, sobald ein für eine Inzidenzstufe maßgeblicher Wert in einem Stadt- oder Landkreis an fünf Tagen in Folge über- oder unterschritten wurde. Die Inzidenzstufen und deren Rechtsfolgen gelten jeweils am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung. Eine weitere Neuerung im Vergleich zur bisherigen Corona-Verordnung ist übrigens die Tatsache, dass nun wieder die vom Landesgesundheitsamt (LGA) veröffentlichten Zahlen maßgeblich für die Inzidenzstufen sind. Das LGA veröffentlicht seinen täglichen Lagebericht meist am frühen Abend.

Corona in Heidelberg und RNK: Was bedeutet das für den Rhein-Neckar-Kreis und die Stadt Heidelberg?

Nachdemfeststeht, dass sowohl der Rhein-Neckar-Kreis als auch der Stadtkreis Heidelberg die Voraussetzungen für das Eintreten in die erste Inzidenzstufe (bis 10) erfüllt, hat das Gesundheitsamt das Unterschreiten der 10er-Grenze in beiden Fällen bereits auf der Homepage www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen öffentlich bekanntgemacht, sodass die neuen Regelungen der neuen CoronaVO bereits am morgigen Montag in Kraft treten. Auch der Landkreis Karlsruhe hat bereits auf der Homepage informiert. 

So wurden die Obergrenzen für Versammlungen im privaten Bereich auf 25 Personen erhöht. Auch Veranstaltungen drinnen und draußen profitieren von der neuen Stufe. Das gilt sowohl für private wie öffentliche Veranstaltungen. 

Informationen zur neuen Corona-Verordnung:
Eine Übersicht der neuen Verordnung gibt es online unter: www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona
Der genaue Wortlaut ist unter www.baden-wuerttemberg.de/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg zu finden. kim/ps

Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

Webseite von Kim Rileit
Kim Rileit auf Facebook
Kim Rileit auf Instagram
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

40 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Als „ordentliches Geschäftsjahr“ bezeichnet der Vorstand der Sparkasse das Jahr 2023 (von links): Helmut Augustin, Stefan Kleiber und Thomas Kowalski  | Foto: Sparkasse Rhein Neckar Nord

Bilanzzahlen der Sparkasse Rhein Neckar Nord: Stabile Entwicklung in 2023

Mannheim. Als ein in Anbetracht der globalen Lage „ordentliches Geschäftsjahr“ bezeichnete Stefan Kleiber, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Rhein Neckar Nord, die wirtschaftliche Entwicklung der Sparkasse im Jahr 2023: Das Gesamtkreditvolumen konnte auf 4,36 Milliarden Euro gesteigert werden (plus 4,3 Prozent), das Einlagevolumen ging mit 2,9 Prozent leicht zurück und wies zum Jahresende einen Stand von 3,86 Milliarden Euro auf. Die Bilanzsumme verkürzte sich um 1,4 Prozent auf 5,8...

Online-Prospekte aus der Region



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.