Für E-Scooter gibt es Änderungen: Was im Kreis Kusel ab dem 1. April gilt
- Für E-Scooter gelten ab dem 1. April neue Regelungen
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Kreis Kusel. Ab dem 1. April 2026 treten bundesweit Änderungen der Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKV) in Kraft, die auch im Kreis Kusel und ganz Rheinland-Pfalz für E-Scooter-Fahrer gelten. Die wichtigsten Neuerungen beinhalten eine stärkere Anpassung an die Regeln für den Radverkehr.
Die wichtigsten Änderungen für E-Scooter ab dem 1. April 2026:
Radwegebenutzungspflicht: E-Scooter müssen künftig Radwege nutzen, wenn keine vorhanden sind, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Das Befahren von Gehwegen ist grundsätzlich verboten.
„Rad frei“ bedeutet E-Scooter frei: Gehwege und Fußgängerzonen, die mit dem Zusatz „Radverkehr frei“ für Fahrräder freigegeben sind, dürfen nun auch von E-Scootern legal befahren werden.
Grünpfeil nutzen: E-Scooter-Fahrer dürfen den Grünpfeil an Ampeln nutzen, der speziell für Radfahrer gilt.
Nebeneinander fahren: Wie Fahrräder dürfen auch E-Scooter nun nebeneinander fahren, solange der Verkehr nicht behindert wird.
Abbiegen: Beim Abbiegen muss ein Handzeichen gegeben werden.
Versicherungskennzeichen: Da der 1. April nach dem 1. März liegt, müssen bis zu diesem Zeitpunkt alle E-Scooter bereits das neue schwarze Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 2026/2027 tragen.
Allgemein gültige Regeln für E-Scooter (bleiben bestehen):
Personenanzahl: Es darf nur eine Person auf dem E-Scooter fahren.
Altersgrenze: Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
Promillegrenze: Es gelten die strengen Promillegrenzen für Kraftfahrzeugführer (0,5 Promille, für unter 21-Jährige 0,0 Promille). anjs
Autor:Anja Stemler aus Kusel-Altenglan |
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