Biber sind zurück im Karlsruher Stadtgebiet

Angenagte Baumstämme und Holzspäne auf dem Boden: Der Europäische Biber (Castor fiber) ist nach Karlsruhe zurückgekehrt | Foto: Stadt Karlsruhe, TBA (Gewässer)
  • Angenagte Baumstämme und Holzspäne auf dem Boden: Der Europäische Biber (Castor fiber) ist nach Karlsruhe zurückgekehrt
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Karlsruhe. Der "Ökosystem-Ingenieur" gilt in Baden-Württemberg als streng geschützt: Der "Europäische Biber" ("Castor fiber") ist nicht nur Europas größtes Nagetier, sondern auch ein wichtiger „Ökosystem-Ingenieur“ in Gewässerlandschaften. Biber gestalten aktiv Flüsse und Teiche, indem sie Dämme bauen und Uferbereiche verändern. Dies fördert die Artenvielfalt, schafft Lebensräume für viele andere Tier- und Pflanzenarten und trägt zur Regulierung des Wasserhaushalts bei. Nach Jahrhunderten der Verfolgung und fast vollständigen Ausrottung wurde der Biber erfolgreich wieder angesiedelt. Heute gilt er in Baden-Württemberg als streng geschützt. Auch nach Karlsruhe ist der Biber zurückgekehrt.

Seit Jahresbeginn wieder sesshaft
Seit Jahresbeginn konnte beobachtet werden, dass der Biber in Karlsruhe wieder sesshaft geworden ist. Bereits seit 2016 werden in verschiedenen Gewässern innerhalb des Stadtgebiets wiederholt Biberaktivitäten gesichtet. Gemeinsam mit dem ehrenamtlichen Biberberater für den Stadt- und Landkreis Karlsruhe, Michael Zacherle, verfolgt die Stadtverwaltung diese bisher unproblematischen Entwicklungen aufmerksam, um sowohl den Schutz der Tiere als auch die Interessen der Öffentlichkeit in Einklang zu bringen. Denn neben den positiven Einflüssen der Biberaktivitäten können diese auch zu Konflikten führen.

Zum Beispiel, wenn der Hochwasserschutz durch Biberaktivitäten an Dämmen, wie dem Albdamm, gefährdet werden könnte oder angenagte Bäume auf angrenzende Wege zu fallen drohen. Um einen verantwortungsvollen Schutz und ein ausgewogenes Management zu gewährleisten, hat das Land Baden-Württemberg im Februar 2026 eine neue Biberverordnung erlassen. Diese regelt unter anderem auch die Schutzmaßnahmen für die Tiere und Lebensräume sowie den Umgang mit Schäden.

Infos: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-BiberVBWpELS

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Autor:

Jo Wagner

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