Sparmaßnahmen
Was passiert mit Geschwisterkindregelung in Karlsruhe?

Foto: FÜR Karlsruhe

Die von der Stadtverwaltung geplante Streichung der sogenannten Geschwisterkindregelung sorgt in Karlsruhe aktuell für hitzige Diskussionen betroffener Eltern und der Politik. Seit 1998 entlastet die Regelung Familien mit mehreren Kindern finanziell, indem nur das teuerste Betreuungsangebot eines Kindes bezahlt werden muss. Für alle weiteren Geschwisterkinder entfallen die Entgelte – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Die Stadt würde durch die Streichung dieser freiwilligen Leistung rund sechs Millionen Euro jährlich sparen.

Vor dem Hintergrund einer gravierenden Haushaltskrise wird nun auf Grundlage eines Vorschlags der Stadtverwaltung über die Abschaffung dieser Regelung diskutiert. Die Stadt Karlsruhe rechnet mit einem zusätzlichen strukturellen Defizit von 50 Millionen Euro im Jahr 2025 und sogar 80 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027. Diese Mittel dürfen nicht durch Kredite gedeckt werden. Da Einsparungen vor allem im Bereich der freiwilligen Leistungen erfolgen müssen, steht unter anderem auch die Geschwisterkindregelung zur Disposition.

Betroffen von einer möglichen Streichung wären Familien mit mehreren Kindern, insbesondere solche mit mittlerem Einkommen, die knapp über der Bemessungsgrundlage liegen. Einkommensschwache Familien unter der Bemessungsgrundlage können durch die wirtschaftliche Jugendhilfe der Stadt unterstützt werden. Verstärkt wird die Belastung für alle durch steigende Kita-Beiträge ab September 2025, die je nach Einkommen und Betreuungsumfang um bis zu 24 Euro im Monat steigen.

Die Entscheidung über die Zukunft der Geschwisterkindregelung fällt im Juni, wenn die Fraktionen wegen der Haushaltssprerre, über Sparmaßnahmen beraten und entscheiden werden.

FÜR Karlsruhe setzt sich für eine familien- und kinderfreundliche Politik ein.  Familien müssen unterstützt und gefördert werden. Wir werden eine Lösung anstreben, die durch eine Staffelung der Gebühren, sowohl Familien mit geringem Einkommen, als auch die mit mittleren Einkommen entgegenkommt. Familien die über der Bemessungsgrundlage liegen müssen berücksichtigt werden und nicht über Gebühr belastet.

Ganz ohne Einschnitte wird es nicht gehen, um nicht unter die Verwaltung des Regierungspräsidiums gestellt zu werden und dadurch zu riskieren, dass alle freiwilligen Leistungen gestrichen werden.

Autor:

Marius Meger aus Karlsruhe

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